A`s Antrag langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte Folgendes aus: Sie sei Referatsleiterin in der ...abteilung und gleichzeitig stellvertretende Leiterin dieser Abteilung bei der Landespolizeidirektion (LPD) X. Im … habe ihre Partnerin, mit der sie in einer eingetragenen Partnerschaft lebe, eine Tochter bekommen. Sie (die Antragstellerin) sei im … für … Monate in Karenz gegangen. … Jahre später hätten sie wieder Familienzuwachs bekomme... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Wien, Juni 2018 Zuletzt aktualisiert am 20.07.2018 mehr lesen...
Der Antrag von A (eingebracht von der Gleichbehandlungsbeauftragten des Sozialministeriumservice X …) langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Folgendes wurde ausgeführt: Der (befristet bis …) nachzubesetzende Arbeitsplatz einer Approbantin/eines Approbanten in der Abteilung X des Sozialministeriumservice X (im Folgenden SMS X) sei dem einzigen Bewerber aus der Organisationseinheit zugewiesen worden, beworben hätten sich noch … weibliche Bedienstete und ein „organi... mehr lesen...
Der Antrag von A (eingebracht von der Gleichbehandlungsbeauftragten des Sozialministeriumservice X …) langte am …bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Folgendes wurde ausgeführt: Der (befristet bis …) nachzubesetzende Arbeitsplatz einer Approbantin/eines Approbanten in der Abteilung X des Sozialministeriumservice X (im Folgenden SMS X) sei dem einzigen Bewerber aus der Organisationseinheit zugewiesen worden, beworben hätten sich noch sechs weibliche Bedienstete und ein „o... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragsteller), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Leitung der Justizanstalt (JA) X auf Grund des Geschlechtes und des Alters gemäß § 4 Z 5 bzw. § 13 (1) Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes Gutachten beschlossen: Die ... mehr lesen...
Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte darin im Wesentlichen Folgendes aus: Sie sei seit … im exekutiven Bundesdienst tätig. Von … bis … sei die Landespolizeidirektion (LPD) Y ihre Dienstbehörde gewesen. … sei sie zur LPD X gewechselt, wo sie bis dato als Kriminalbeamtin im Bereich Menschenhandel tätig sei. Im … sei eine „Interessentensuche“ für den Ermittlungsbereichsleiter-Stellvertreter des EB X Menschenhandel durc... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Wien, März 2018 Zuletzt aktualisiert am 19.06.2018 mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Festsetzung des Entgelts für ihre Tätigkeit als …-Expertin im Supportbereich IT-Services, Facility Management und Organisation in der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) auf Grund des Gesc... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass 1.) das Verhalten ihres Vorgesetzten B ihr gegenüber eine sexuelle Belästigung gemäß § 8 (1) Z 1 B-GlBG darstelle, dass 2.) die Österreichische Post AG keine angemessene Abhilfe gemäß § 8 (1) Z 2 B-GlBG geschaffen habe und dass 3.) die Kündigu... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragsteller) in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Planstelle des 1. Stellvertreters/der 1. Stellvertreterin des Kommandanten der Polizeiinspektion (PI) X auf Grund des Geschlechtes, des Alters und der Weltanschauung gemäß §§ 4 Z 5 bzw. 13 ... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragsteller) in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Planstelle des 1. Stellvertreters/der 1. Stellvertreterin des Kommandanten der Polizeiinspektion (PI) X auf Grund des Geschlechtes, des Alters und der Weltanschauung gemäß §§ 4 Z 5 bz... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle einer Teamleiterin/eines Teamleiters (Arbeitsplatzwertigkeit A2/7) im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion (RD) X, auf Grund des Geschlechtes, des ... mehr lesen...
BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin) in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um eine Planstelle als RichterIn des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufgrund des Geschlechtes und des Alters gemäß §§ 4 Z 5 bzw. 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG d... mehr lesen...
BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Leitung des Büros Organisation, Strategie und Dienstvollzug und zugleich Stellvertreterin/Stellvertreter des Leiters des Geschäftsbereiches A in de... mehr lesen...
BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSKOMMISSION Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Funktion einer Teamleiterin/eines Teamleiters im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion X, auf Grund des Geschlechtes gemäß... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Reihung an die 2. Stelle des Dreiervorschlages des Landesschulrates (LSR) für X zur Besetzung der Stelle einer Direktorin/eines Direktors an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) in X auf Grund des Gesc... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Wien, März 2017 Zuletzt aktualisiert am 16.03.2017 mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin) in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle einer Referentin/eines Referenten in der Abteilung „X“ des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 1 B-GlBG diskri... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin) in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie als Bedienstete des Technischen Museums Wien (TMW) dadurch auf Grund des Geschlechtes gemäß § 4 B-GlBG diskriminiert worden sei, dass im Gegensatz zu Kolleginnen und Kollegen ihr Beschäftigungsausmaß nicht erhöht worden sei, folgendes ... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die stellvertretende Leitung der Abteilung X im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft (BMWFW) aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 iVm § 5 B-GlBG diskriminiert wor... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten, mit dem das Vorliegen einer Diskriminierung weder festgestellt, noch ausgeschlossen werden konnte, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Wien, Dezember 2016 Zuletzt aktualisiert am 22.12.2016 mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten, mit dem eine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg festgestellt wurde, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Zuletzt aktualisiert am 02.11.2016 mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten, mit dem eine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg festgestellt wurde, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Zuletzt aktualisiert am 30.09.2016 mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um Leitung der Abteilung X der Landespolizeidirektion (LPD) X aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei und dass auch das Frauenförderungsgebot verletzt worden s... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungs-gesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie dadurch, dass ihr in der neuen ...organisation des Österreichischen Bundesheeres kein Arbeitsplatz „...unteroffizier“ zugewiesen wurde aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes G u t a c h t e... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragsteller), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Leitung der Abteilung X und Stellvertretung der Amtsleitung des Arbeitsinspektorates für X aufgrund des Geschlechtes und des Alters gemäß §§ 4 Z 5 bzw. 13 (1) Z 5 B-GlBG diskriminiert ... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragsteller), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBI. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Leitung der Abteilung X „...“ im Bundesministerium für Europa Integration und Äußeres (BMEIA) aufgrund des Geschlechtes und der Weltanschauung diskriminiert worden sei, folgendes G... mehr lesen...
Bundesgleichbehandlungskommission Senat I Das gegenständliche Gutachten, mit dem im Hinblick auf den beruflichen Aufstieg eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes festgestellt wurde, kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht im vollen Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten. Februar 2016 Zuletzt aktualisiert am 02.06.2016 mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragsteller), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass er durch die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung um die Leitung der Personalabteilung X aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert worden sei, folgendes G u t a c h t e n beschlossen: A wurde im Verfahren zur Beset... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle „Sachbereichsleiter/in und 3. Stellvertreter/in des Kommandanten der Polizeiinspektion (PI) X“ auf Grund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert bzw. das Frauen... mehr lesen...