Diskriminierungsgrund
GeschlechtDiskriminierungstatbestand
Beruflicher Aufstieg/Verletzung des FrauenförderungsgebotesText
Bundesgleichbehandlungskommission
Senat I
Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.
Wien, März 2018
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018