Gbk 2018/3/23 B-GBK I/202/18

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Veröffentlicht am 23.03.2018
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Diskriminierungsgrund

Geschlecht

Diskriminierungstatbestand

Beruflicher Aufstieg/Verletzung des Frauenförderungsgebotes

Text

Bundesgleichbehandlungskommission

Senat I

Das gegenständliche Gutachten kann gemäß § 23a Zi 10 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht in vollem Wortlaut in anonymisierter Form veröffentlicht werden, da Rückschlüsse auf den Einzelfall gezogen werden könnten.

Wien, März 2018                                      

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018
Quelle: Gleichbehandlungskommisionen Gbk, https://www.bmgf.gv.at/home/GK
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