Am 2. Juli 1987 stellte die Baupolizei Innsbruck auf Grund einer Anzeige der Anrainer fest, daß an der östlichen Außenmauer im Erdgeschoß des Objektes H 1 die Fensteröffnungen vergrößert worden waren. Die Außenmauer befinde sich direkt an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Höttinger H 2 und sei als Feuermauer zu werten. Der Stadtmagistrat Innsbruck drohte den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 16. Juli 1987 die Erlassung eines Beseitigungsauftrages an. Der anwaltliche Vertrete... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauRallg;VVG;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines baupolizeilichen Auftrages muß so bestimmt sein, daß er Gegenstand einer Vollstreckung sein kann, ohne daß es weiterer Feststellungen bedarf. Die Konkretisierung kann auch durch Bezugnahme auf planliche Darstellungen erfolgen (hier: Schließung von Fensteröffnungen). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Juni 1974 wurde "gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71," für den Ausbau der S-Straße, B 120, vom km 80,400 bis km 83,100 im Baulos "S" das dauernde und lastenfreie Eigentum an einer Reihe von - nach Grundeigentümer, Einlagezahl, Grundstück-Nr., Kulturgattung und voraussichtlich beanspruchter Fläc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BStG 1971 §20 Abs1;VVG;
Rechtssatz: Der Umfang der Enteignung muß sich aus dem
Spruch: des Enteignungsbescheides klar entnehmen lassen; handelt es sich nur um Grundstücksteile, dann muß dies durch den Bezug auf einen angeschlossenen oder zumindest dem Enteignungsverfahren zugrunde liegenden näher bezeichneten Plan geschehen (Hinweis E 13.... mehr lesen...
Mit dem nicht weiter angefochtenen Berufungsbescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 23. Oktober 1968 war ein an den Beschwerdeführer gerichteter Instandsetzungsauftrag des Magistrates der Stadt Wien vom 20. März 1968 hinsichtlich des Hauses Wien XII, X-Straße 52 - 54, EZ nnn des Grundbuches der Kat. Gem. X, dahin abgeändert worden, daß der Auftrag erteilt wurde, das Haus innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides zu räumen und innerhalb weiterer sechs ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0083 E 7. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Bescheid über die Vorschreibung der Kosten der Ersatzvornahme ist ein im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ergangener verfahrensrechtlicher Bescheid, auf den die Bestimmungen des AVG anzuwenden sind (Hinweis E 17.2.1954, 2883/52, VwSlg 3303 A/1954, E 22.3.1955, 73/54, VwSlg 3691 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1485/62 E 25. Februar 1963 RS 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, daß ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, daß dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und daß der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht na... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VVG §11;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichteten können für ihre Behauptung der preislichen Unangemessenheit der Kosten der Ersatzvornahme den Beweis erst erbringen, wenn die tatsächlich entfernten Mengen (hier: von Schutt und Gerümpel) auf Grund eines ordnungsgemäß durchgeführten Ermittlungsverfahrens feststehen (Hinweis auf E 28.1.1958, 0816/56, VwS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11;
Rechtssatz: Der Bescheid über die Vorschreibung der Kosten der Ersatzvornahme ist ein im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ergangener verfahrensrechtlicher Bescheid, auf den die Bestimmungen des AVG anzuwenden sind (Hinweis E 17.2.1954, 2883/52, VwSlg 3303 A/1954, E 22.3.1955, 73/54, VwSlg 3691 A und 23.5.1978, 311/76). European Case La... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein ist Eigentümer der Häuser E-Straße 1 und 3 im Wiener Gemeindebezirk Landstrasse. Diese Häuser wurden am 8. April 1945 durch Artilleriegeschosse schwer getroffen und brannten zum grössten Teile aus. Am 6. August 1945 wurde an die Magistratsabteilung 4 eine Anzeige über Baugebrechen an dem Hause Nr. 3 erstattet und das Gebrechen wie folgt bezeichnet: „freistehende und einsturzgefährliche Feuermauer“. Die genannte Magistratsabteilung erliess dann am 28. Augu... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §76 Abs2 Satz2BauO Wr §129 Abs6BauRallgVVG §11VVG §3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 76 Abs 2 Satz 2 AVG ist weder anwendbar, wenn es sich u... mehr lesen...