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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1485/62 E 25. Februar 1963 RS 2Stammrechtssatz
Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, daß ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, daß dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und daß der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (Hinweis E 29.9.1960, 327/60, VwSlg 5381 A/1960).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100130.X01Im RIS seit
20.06.2007