Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte den gegenständlichen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 Abs. 1 AsylG datiert mit 21.09.2021 auf postalischem Weg ein und langte dieser mittels Schriftsatz ihrer ausgewiesenen Rechtsvertretung am 22.09.2021 bei der belangten Behörde ein. Dem Antrag wurden eine Vertretungsvollmacht, eine Antragsbegründung, eine ZMR-Bestäti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, war über einen nicht näher feststellbaren Zeitraum in Österreich erwerbstätig, ohne im Besitz einer arbeitsmarktbehördlichen Bewilligung zu sein; es lag auch keine Anmeldung zur Sozialversicherung vor. Sein Aufenthalt in Österreich war aufgrund eines Schengen-Visums der Kategorie D für Polen zunächst legal, seit dem 03.08.2022 jedoch unrechtmäßig. Er verf... mehr lesen...