Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Entscheidungsgründe: Der Erst- und Zweitbeschwerdeführer sind inzwischen volljährig. Beiden waren bei der Stellung der gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz noch ledige minderjährige Kinder des Drittbeschwerdeführers und der Beschwerdeführerin. Sie gelten daher nach wie vor als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 1 Z 22 AsylG und sind für sie die Bestimmungen zum Familienverfahren gemäß § 34 AsylG anzuwenden. I. Verfahrensgang: Die im
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Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.07.2020 stellte der in Österreich geborene minderjährige Beschwerdeführer durch seinen Vater einen Antrag auf internationalen Schutz im Zuge eines Familienverfahrens gemäß § 34 Abs 1 Z 1 AsylG. Am 27.08.2020 wurde die Mutter des Beschwerdeführers vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen und brachte im Zuge ihrer Befragung vor, dass der Beschwerdeführer keine eigenen Fluchtgründe habe. Ebenfalls am... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. D... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Verfahrensgegenständlich ist der Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (im Folgenden: auch Antrag bzw. Asylantrag und AsylG) der Beschwerdeführerin, einer syrischen Staatsangehörigen, vom XXXX . Bei der Erstbefragung am Tag der Asylantragstellung gab die Beschwerdeführerin an, sie sei am XXXX mit dem Flugzeug legal und im Besitz eines österreichischen Visums von Libanon/Beirut nach Wien gere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin reiste am XXXX .04.2019 mittels eines ihr zuvor an der Österreichischen Botschaft XXXX ausgestellten Visum über den Flughafen Wien-Schwechat ins Bundesgebiet ein und stellte am XXXX 2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Bei ihrer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes am gleichen Tag gab die Beschwerdeführerin im Wesentlichen Folgendes an: Sie sei syrische Staatsangehörige und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.12.2015 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre damals minderjährigen Kinder, die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Am 13.12.2015 wurden die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einvernommen. Am 30.11.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Am 02.03.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.12.2015 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre damals minderjährigen Kinder, die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Am 13.12.2015 wurden die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einvernommen. Am 30.11.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Am 02.03.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.12.2015 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre damals minderjährigen Kinder, die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Am 13.12.2015 wurden die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einvernommen. Am 30.11.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Am 02.03.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.12.2015 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre damals minderjährigen Kinder, die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Am 13.12.2015 wurden die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einvernommen. Am 30.11.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Am 02.03.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.12.2015 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre damals minderjährigen Kinder, die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Am 13.12.2015 wurden die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einvernommen. Am 30.11.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Am 02.03.2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.12.2015 stellte die Erstbeschwerdeführerin für sich und ihre damals minderjährigen Kinder, die Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Am 13.12.2015 wurden die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einvernommen. Am 30.11.2016 wurde die Erstbeschwerdeführerin vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Am 02.03.2017 ... mehr lesen...