Entscheidungsdatum
29.09.2021Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W254 2232036-1/15E
W254 2232037-1/15E
W254 2232038-1/15E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 09.09.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES:
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr.in Tatjana CARDONA als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geb. XXXX , StA. IRAN, 2) XXXX , geb. XXXX , StA. IRAN und 3) XXXX , geb. XXXX , StA IRAN, gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl 1) vom 07.04.2020, Zl. XXXX , 2) vom 07.04.2020, Zl. XXXX und 3) vom 07.04.2020, Zl. XXXX alle bestätigt durch Beschwerdevorentscheidungen zu Recht:
A)
Den Beschwerden wird Folge gegeben und die Beschwerdevorentscheidungen wie folgt abgeändert:
„Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX wird gemäß § 3 AsylG, sowie XXXX und XXXX gemäß § 3 iVm § 34 AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
Es wird gemäß § 3 Abs. 5 AsylG festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.“
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.09.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung Familienverfahren gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W254.2232038.1.00Im RIS seit
05.11.2021Zuletzt aktualisiert am
05.11.2021