Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben Staatsangehörige Syriens, stellten am 13.03.2017 elektronisch bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führten sie aus, der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin und Vater der Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, habe im Bundesgebiet am 21.12.2016 Asyl erhalten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben Staatsangehörige Syriens, stellten am 13.03.2017 elektronisch bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führten sie aus, der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin und Vater der Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, habe im Bundesgebiet am 21.12.2016 Asyl erhalten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben Staatsangehörige Syriens, stellten am 13.03.2017 elektronisch bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führten sie aus, der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin und Vater der Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, habe im Bundesgebiet am 21.12.2016 Asyl erhalten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben Staatsangehörige Syriens, stellten am 13.03.2017 elektronisch bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führten sie aus, der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin und Vater der Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, habe im Bundesgebiet am 21.12.2016 Asyl erhalten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführer, laut eigenen Angaben Staatsangehörige Syriens, stellten am 13.03.2017 elektronisch bei der Österreichischen Botschaft Ankara (im Folgenden: „ÖB Ankara“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend führten sie aus, der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin und Vater der Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , StA. Syrien, habe im Bundesgebiet am 21.12.2016 Asyl erhalten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (kurz auch BF1) ist türkische Staatsangehörige. Sie stellte für sich und für ihre mit ihr nach Österreich eingereiste (2014 geboren) Tochter (kurz auch BF2) am 30.07.2019 Anträge auf internationalen Schutz. Die Beschwerdeführerin wurde am selben Tag durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt (AS 1ff). 2. Am 18.09.2019 wurde die Beschwerdeführerin durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (kurz auch BF1) ist türkische Staatsangehörige. Sie stellte für sich und für ihre mit ihr nach Österreich eingereiste (2014 geboren) Tochter (kurz auch BF2) am 30.07.2019 Anträge auf internationalen Schutz. Die Beschwerdeführerin wurde am selben Tag durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt (AS 1ff). 2. Am 18.09.2019 wurde die Beschwerdeführerin durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Verfahrensgang vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ergibt sich aus den Verwaltungsakten. Der Erstbeschwerdeführer ist Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, beide sind Eltern der Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF1 bis BF4). Sie sind Staatsangehörige von Nigeria. 2. Der BF1 stellte am 17.03.2009 seinen ersten Asylantrag. Als Fluchtgrund machte der BF1 geltend, dass er nach dem Tod seiner Eltern von einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Verfahrensgang vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ergibt sich aus den Verwaltungsakten. Der Erstbeschwerdeführer ist Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, beide sind Eltern der Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF1 bis BF4). Sie sind Staatsangehörige von Nigeria. 2. Der BF1 stellte am 17.03.2009 seinen ersten Asylantrag. Als Fluchtgrund machte der BF1 geltend, dass er nach dem Tod seiner Eltern von einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Verfahrensgang vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ergibt sich aus den Verwaltungsakten. Der Erstbeschwerdeführer ist Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, beide sind Eltern der Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF1 bis BF4). Sie sind Staatsangehörige von Nigeria. 2. Der BF1 stellte am 17.03.2009 seinen ersten Asylantrag. Als Fluchtgrund machte der BF1 geltend, dass er nach dem Tod seiner Eltern von einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Verfahrensgang vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ergibt sich aus den Verwaltungsakten. Der Erstbeschwerdeführer ist Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, beide sind Eltern der Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen (im Folgenden: BF1 bis BF4). Sie sind Staatsangehörige von Nigeria. 2. Der BF1 stellte am 17.03.2009 seinen ersten Asylantrag. Als Fluchtgrund machte der BF1 geltend, dass er nach dem Tod seiner Eltern von einem... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinwei... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinwei... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die ge... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...