Entscheidungsdatum
28.09.2021Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W218 2193014-1/26E
W218 2193012-1/24E
W218 2192853-1/31E
W218 2193005-1/23E
W218 2193007-1/24E
W218 2192932-1/21E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 13.09.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. TAURER über die Beschwerde von 1.) XXXX (BF1), 2.) XXXX (BF2), 3.) XXXX (BF3), 4.) XXXX (BF4), 5.) XXXX (BF5) und 6.) XXXX alle StA. Afghanistan, BF5 und BF6 gesetzlich vertreten durch BF2 und BF1, BF2, BF3, BF4, BF5 und BF6 durch Rechtsanwältin Mag. Nadja LINDENTHAL gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 20.03.2018, Zl. 1.) 15-1096772506/151867315, 2.) 15-1096772702/151867323, 3.) 15-1096772800/151867382, 4.) 15-1096772909/151867404 und 5.) 15-1096773100/151867447 sowie gegen den Bescheid vom 12.03.2018 Zl. 15-1096772604/151867358 (BF3) jeweils wegen §§ 3, 8, 10, 57, 55 AsylG und §§ 46, 52, 55 FPG nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.09.2021, zu Recht:
A)
Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX (BF3) gemäß
§ 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 und gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 iVm § 34 AsylG 2005 im Familienverfahren XXXX (BF1), XXXX (BF2), XXXX (BF4), XXXX (BF5) und XXXX der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Es kommt ihnen hiermit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zu.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da kein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung Familienverfahren gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2021:W218.2192932.1.00Im RIS seit
12.11.2021Zuletzt aktualisiert am
12.11.2021