Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist am XXXX in Österreich geboren. Am 26.11.2020 stellte seine Mutter als gesetzliche Vertretung für den Beschwerdeführer einen Antrag auf internationalen Schutz von einem in Österreich nachgeborenen Kind. Außerdem wurde dem Antragsformular die Geburtsurkunde, die Meldebestätigung und der Auszug aus dem Geburtseintrag des Beschwerdeführers sowie die Geburtsurkunde und die Meldebestätigung seiner Mutter beigelegt. 2. Am... mehr lesen...