Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind syrische Staatsangehörige kurdischer Abstammung moslemisch-sunnitischen Glaubens. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der fünf minderjährigen Zweitbis Sechstbeschwerdeführer. Sie stellten nach Einreise in Österreich am 16.07.2015 Anträge auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (im Folgenden: Antrag bzw. Asylantrag und AsylG). Ebenfalls am 16.07.2015 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind syrische Staatsangehörige kurdischer Abstammung moslemisch-sunnitischen Glaubens. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der fünf minderjährigen Zweitbis Sechstbeschwerdeführer. Sie stellten nach Einreise in Österreich am 16.07.2015 Anträge auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (im Folgenden: Antrag bzw. Asylantrag und AsylG). Ebenfalls am 16.07.2015 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind syrische Staatsangehörige kurdischer Abstammung moslemisch-sunnitischen Glaubens. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der fünf minderjährigen Zweitbis Sechstbeschwerdeführer. Sie stellten nach Einreise in Österreich am 16.07.2015 Anträge auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (im Folgenden: Antrag bzw. Asylantrag und AsylG). Ebenfalls am 16.07.2015 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind syrische Staatsangehörige kurdischer Abstammung moslemisch-sunnitischen Glaubens. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der fünf minderjährigen Zweitbis Sechstbeschwerdeführer. Sie stellten nach Einreise in Österreich am 16.07.2015 Anträge auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (im Folgenden: Antrag bzw. Asylantrag und AsylG). Ebenfalls am 16.07.2015 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind syrische Staatsangehörige kurdischer Abstammung moslemisch-sunnitischen Glaubens. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der fünf minderjährigen Zweitbis Sechstbeschwerdeführer. Sie stellten nach Einreise in Österreich am 16.07.2015 Anträge auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (im Folgenden: Antrag bzw. Asylantrag und AsylG). Ebenfalls am 16.07.2015 stellt... mehr lesen...