Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 150; AnwBl 1989/4, 210; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/09/11 2909/79 3 Stammrechtssatz Bei den nach den einzelnen Tatbeständen des § 33 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige, einheitliche Abgabe, sondern um jeweils verschiedene Abgaben e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §448;GBG 1955 §14 Abs2;GebG 1957 §22;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Für den Inhalt und den Umfang einer Hypothek - auch einer Höchstbetragshypothek - ist nur die bücherliche Eintragung iVm der Grundbuchsurkunde maßgebend. Ist daher das Pfandrecht nur für eine Kreditforderung eingetra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: BAO §34;GebG 1957 §33 TP18;WGG 1979;
Rechtssatz: Daß die im vorliegenden Fall zur Zahlung einer Rechtsgebühr nach § 33 TP 18 GebG 1957 herangezogene WohnungseigentumsbauGmbH den Status der Gemeinnützigkeit besitzt, rechtfertigt keine Befreiung von der genannten Rechtsgebühr, d... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Ein Unterbeteiligungsvertrag (hier Unterbeteiligung am Anteil eines Kommanditisten einer GmbH & Co KG, auf Grund eines Schenkungsvertrages stellt die Vereinbarung über die
Begründung: eines Gesellschaftsverhältnisses iSd § 33 TP 16 GebG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Als Voraussetzung für die Gewährung der Gebührenfreiheit einer Pfandausdehnungsurkunde genügt es, wenn das ursprünglich begründete Pfandrecht und die ihr zugrundeliegende Pfandbestellungsurkunde alle Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit gem § 20 Z 5 GebG aufgewiesen haben. ... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0123 E 8. September 1983 VwSlg 5800 F/1983; RS 2 Stammrechtssatz Wenn der über eine Hypothekarverschreibung errichteten Urkunde weder zu entnehmen ist, daß ein Sachverhalt iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt, noch Umstände beurkundet sind, aus denen sich das Nichtvor... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Wenn aus einer Pfandbestellungsurkunde (Pfandausdehnungsurkunde) weder hervorgeht, daß alle für die in Rede stehende Befreiung von der Gebührenpflicht maßgebenden Tatsachen vorliegen, noch Umstände beurkundet sind, die die Befreiung ausschließen würden, ist eine "Undeutlichkeit des Ur... mehr lesen...
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Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0030 E 8. September 1983 RS 2 Stammrechtssatz Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen bestellt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985150375.X04 ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist der Sohn des am 20. 6. 1969 verstorbenen Josef H. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Ehegattin des Erstbeschwerdeführers. Im Handelsregister des Kreisals Handelsgerichts K. ist die offene Handelsgesellschaft "Ing. Edwin H... und Co" eingetragen, der lt Handelsregister bis zum Jahre 1969 der Vater, des Erstbeschwerdeführers und der Erstbeschwerdeführer als Gesellschafter angehört haben. Am 4. 5. 1970 überreichten die beiden Beschwerdeführer beim ... mehr lesen...