Entscheidungen zu § 22 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/26 98/16/0265

Mit Abtretungsvertrag vom 19. Dezember 1994 erwarb die Beschwerdeführerin von der G GmbH sowie der H GmbH insgesamt 99 % der Geschäftsanteile an der S GmbH (im Folgenden: Gesellschaft); 1 % der Anteile erwarb mit demselben Vertrag die I GmbH. Der Abtretungspreis betrug laut Pkt. Drittens (2) des Abtretungsvertrages für die Anteile der G GmbH. S 1,997.193,12 und für die Anteile der H GmbH S 665.731,04. Pkt. Sechstens (3) f) des Abtretungsvertrages lautete: "Die im Zwischenabschluss zum... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2001

RS Vwgh 2001/4/26 98/16/0265

Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §906;GebG 1957 §22;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §21 Z1;KVG 1934 §21 Z4;
Rechtssatz: Ergibt eine objektive Vertragsauslegung, dass eine zivilrechtlich durchsetzbare Verpflichtung des Übernehmers der Anteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1997/4/18 97/16/0079

Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides der folgende Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloß im Mai 1996 mit zwei anderen Vertragsparteien einen Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit, wobei für die Zeit vom 1. Juni 1996 bis 31. Mai 1997 ein Mietzins von S 11.600,--, sodann für die Zeit bis zum 31. Mai 2006 ein Mietzins von S 12.800,-- und schließlich - sofern der Mieter ein im Vertrag festgelegtes Anbot zur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.1997

RS Vwgh 1997/4/18 97/16/0079

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §22;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/04 89/15/0140 2 Stammrechtssatz Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einer Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von dem gemäß § 26 GebG 1957 als ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/4 89/15/0140

Ende Dezember 1987 unterzeichneten die vier zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen Beschwerdeführer als Mieter und am 2. Februar 1988 unterzeichnete eine GmbH als Vermieter einen im Inland errichteten Mietvertrag über die Vermietung einer Liegenschaft mit allen darauf zu errichtenden Gebäuden. Der Mietvertrag begann am Tage der Unterzeichnung und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Punkt 12. des Mietvertrages lautet: 12.Zahlung vor Beginn des Mie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.1990

RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0140

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §22;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einer Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von dem gemäß § 26 GebG 1957 als unbedingt un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1990

RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0140

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §184 Abs1;GebG 1957 §22;GebG 1957 §33 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Steht der erhöhte Mietzins im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld mit seinem genauen Betrag noch nicht fest, so ist er zu schätzen (Hinweis E 19.2.1975, 1855/74, VwSlg 4796 F/1975... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1990

RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0109

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §21;GebG 1957 §22;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in: AnwBl 1990/6, S 325; ÖStZB 1990, 224;
Rechtssatz: Werden in einem Bestandvertrag als Zins bis zu einem bestimmten Zeitpunkt S 5000,- und für den Fall, daß das Bestandsverhältnis länger dauern sollte, für die Zeit nach diesem Termin S 20000,-- mona... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1989

RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0104

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §22;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Bei Höchstbetragshypotheken bestimmt sich die Gebühr in Anwendung von § 22 GebG 1957 nach dem Höchstbetrag. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150104.X01 Im RIS seit 30.05.1988 Zuletzt aktualisiert a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1988

RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0104

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §448;GBG 1955 §14 Abs2;GebG 1957 §22;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Für den Inhalt und den Umfang einer Hypothek - auch einer Höchstbetragshypothek - ist nur die bücherliche Eintragung iVm der Grundbuchsurkunde maßgebend. Ist daher das Pfandrecht nur für eine Kreditforderung eingetra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1988

RS Vwgh 1988/5/30 87/15/0104

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §22;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine Maximalleistung beurkundet, bildet weder die tatsächliche Leistung noch ein Durchschnitt aus der Maximalleistung und Minimalleistung die Grundlage der Gebührenbemessung, sondern ist die Gebühr nach dem Höchstbetrag zu entrichten. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1988

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