Begründung: Mit Urteil vom 5. 1. 2006 hat das Erstgericht den Beklagten zur Zahlung des (nach Fällung eines Teilanerkenntnisurteils) verbliebenen restlichen Klagsbetrages von EUR 1.757,31 s.A. an die klagende Partei verpflichtet. Das Urteil wurde dem in erster Instanz unvertretenen Beklagten durch Hinterlegung (Beginn der Abholfrist 13. 1. 2006) zugestellt. Am 27. 1. 2006 langte beim Erstgericht ein Antrag des Beklagten auf Beigebung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Masseverwalter begehrt als gefährdete Partei (im Folgenden: Kläger) vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagter) zur Sicherung des klageweise geltend gemachten Anspruchs auf Abgabe einer Ermächtigungserklärung, wonach die hinsichtlich der Liegenschaft EZ 318 KG ***** *****, Parzelle 433/2 als Bestandnehmerin fungierende A***** GmbH ermächtigt werde, den gemäß Bestandvertrag vom 29. 1. 1990/15. 12.1989 mit 15. 1. 2005 fällig werde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Beata H***** beinhaltenden Urteil wurde György D***** der Verbrechen des schweren Raubes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 142 Abs 1, 143 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in zwei Fällen durch die Aufforderung, zwecks Geldbeschaffung eine Bank zu überfallen, Beata H***** dazu bestimmt, unter Verwendung einer Waffe durch Drohung mit gegenwärti... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4StPO §41 Abs2StPO §41 Abs3StPO §273StPO §274StPO §276StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mangelndes Vertrauen in den nach § 41 Abs 2 oder 3 StPO bestellten Verteidiger, weil dieser nicht an die Unschuld des Angeklagten glaube, ist kein vom Gericht zu beachtender Unterbrechungs- oder Vertagungsgrund, zumal hierin auch kein (von der Rechtsanwaltskammer wahrzunehmender) Grund zur Enthebung des Verteidigers liegt (vgl § 45 Abs4 RAO), we... mehr lesen...
Begründung: Nach auch für das Berufungsverfahren ausgedehnter Verfahrenshilfebewilligung (ON 101) und mehrfachen Umbestellungen in der Person des Verfahrenshelfers (ON 107, 109) wurde letztlich Rechtsanwalt Dr. Günter Vasicek in Wien vom zuständigen Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien als solcher bestellt (ON 110). Das - die Klageabweisung des Erstgerichtes bestätigende - Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Genannten am Donnerstag, den 20. 3. 2003, zugestellt (Rückschein bei ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem dem Kläger mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 11. 2001, AZ 9 Nc 7/01y, die Verfahrenshilfe bewilligt worden war, brachte er, vertreten durch die bestellte Verfahrenshelferin Rechtsanwältin Dr. Bettina P*****, am 29. 1. 2002 die Klage auf Feststellung der Unechtheit einer als Vollmacht bezeichneten Urkunde ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Dieses Urteil wurde der für den Kläger bestellten Verfahrenshelferin am 23. 4. 2002 zugestellt. Mit am 16.... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 ffZPO §68 Abs4ZPO §464 Abs3 IIRAO §45 Abs4
Rechtssatz: Die Berufungsfrist wird durch einen bei der Rechtsanwaltskammer gestellten Antrag des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalts gemäß § 45 Abs 4 RAO auf Enthebung und Bestellung eines anderen Rechtsanwalts (sogenannte Umbestellung) nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 6 Ob 230/02w Entscheidungstext OGH 12.09.200... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland G***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 2001 in Pretalsattel außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versuchte, indem er Ina L***** von hinten packte, ihr die Hose und Unterhose herunterriss, sie auf den Beifahrersitz seines Autos zerrte, ihr den Tampon aus der Scheide riss und zwei Finger in diese ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. 10. 1998 wurde Dr. Norbert Schmid als Verfahrenshelfer für die beklagte Partei bestellt (ON 72); dieser Beschluß wurde dem Verfahrenshelfer am 9. 11. 1998 samt einer Urteilsausfertigung zugestellt. Noch vor Ablauf der Berufungsfrist langte am 3. 12. 1998 (um 14.08 Uhr) mittels Telefax eine (weitere) Umbestellung des Verfahrenshelfers durch die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer beim Erstgericht ei... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4
Rechtssatz: Auf die Zustellung von Bescheiden der Rechtsanwaltskammer ist der zufolge Art II Abs 2 B Z 31 EGVG nicht unmittelbar anzuwendende § 18 Abs 3 AVG über die Übermittlung mit Telefax analog anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 103/99a Entscheidungstext OGH 29.04.1999 8 Ob 103/99a European Case Law Identifie... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 Vr 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 römisch fünf r 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweite... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Die im § 45 Abs 4 erster Satz RAO genannten Umbestellungsgründe sind im Gesetz taxativ angeführt. Eine Verteidigerumbestellung aus Zweckmäßigkeitsgründen widerspricht somit dem Gesetz, kann aber dann, wenn der neu bestellte Verteidiger im Vertrauen auf den neuerlichen Beginn der Rechtsmittelfrist nach gesetzmäßiger Umbestellung die Nichtigkeitsbeschwerde verspätet ausführt, einen Wiedereinsetzungsgrund bi... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Begründung: Der erstgerichtliche Beschluß vom 30. Oktober 1985, ON 32, womit die Einwendungen des Verpflichteten gegen den Schätzwert seiner Liegenschaft EZ 808 II KG Hopfgarten-Land zurückgewiesen, der Schätzwert dieser Liegenschaft endgültig mit 2,412.000 S festgesetzt und der Antrag des Verpflichteten auf neuerliche Schätzung der Liegenschaft abgewiesen wurden, wurde dem Verpflichteten am 8. November 1985 zugestellt. Am selben Tag wurde dem Verpflichteten der erstgerichtliche B... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Wird der ursprünglich bestellte Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe während der Verbesserungsfirst enthoben und ein neuer Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe bestellt (§ 45 Abs 4 RAO), beginnt die Verbesserungsfrist nach § 85 Abs 2 ZPO mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des neuen Rechtsanwaltes neu zu laufen. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...