Norm: IO §7, §8a GmbHG §15a IO § 7 heute IO § 7 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 7 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 7 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Norm: IO §7IO §110IO §113
Rechtssatz: War bereits vor Insolvenzeröffnung ein Schiedsverfahren über eine Insolvenzforderung anhängig, so ist dieses Verfahren jedenfalls dann als Prüfungsverfahren iSv § 113 IO fortzusetzen, wenn nur der Insolvenzverwalter, nicht aber auch andere Insolvenzgläubiger das Bestehen der Forderung bestritten haben. Entscheidungstexte 18 ONc 2/18s Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten führen gegen die Klägerin zur AZ 12 E 3307/09y des Bezirksgerichts Hernals aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Fahrnisexekution. Die Klägerin begehrt im vorliegenden Verfahren die Feststellung, dass die in Exekution gezogenen Ansprüche der Beklagten durch rechtzeitige Bezahlung der vereinbarten Raten erloschen seien. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte die ordentliche Revision für nicht zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH in Anspruch. In dieser Hinsicht wirft sie ihm eine schuldhafte Verletzung der Konkursantragspflicht („Konkursverschleppung“) vor und begehrt Schadenersatz wegen nicht abgeführter Dienstgeberbeiträge. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung ri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter (Senat gemäß § 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** K*****, vertreten durch Dr. Kurt Fassl, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Krainer, Rechtsanwalt in Graz, weg... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage vom 22. 4. 2009 begehrte die Klägerin die Erlassung eines Zahlungsbefehls mit dem Inhalt, dem Beklagten Paul S***** aufzutragen, den Betrag von 18.643,72 EUR samt 6,9 % Verzugs- und 6,9 % Zinseszinsen seit 1. 4. 2009 zu zahlen und die Prozesskosten zu ersetzen, beides binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution, insbesondere auch auf die verpfändete Liegenschaft EZ ***** GB ***** BG Amstetten, auf welcher für die Klagsforderung unter C-LNr 3a das Pfandrecht e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Wien 6, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** AG, *****, vertreten durch HAUSMANINGER KLETTER Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH, wege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H*****, vertreten durch Dr. Gustav Etzl, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Paul E*****, vertreten durch Neumayer, Walter & Haslinger, Rechtsanwälte-Partnerschaft i... mehr lesen...
Begründung: Nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof mit einer außerordentlichen Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Gerichts zweiter Instanz wurde mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 29. April 2009, AZ *****, der Konkurs über das Vermögen der beklagten Partei eröffnet. Rechtliche Beurteilung Die Konkurseröffnung ist auch im Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (6 Ob 241/01m; RIS-Justiz RS0036752). Verfä... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §163AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4KO §7KO §181IO §7IO §181
Rechtssatz: Das Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 ff KO ist ein Konkursverfahren. Daher hat auch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens verfahrensunterbrechende Wirkung. Entscheidungstexte 10 Ob 1583/95 Entscheidungstext OGH 20.08.1996 10 Ob 1583/95 1 O... mehr lesen...
Norm: IO §7KO §6KO §7ZPO §159ZPO §164ZPO §165
Rechtssatz: Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelverfahren nach dem vom Erstgericht durchzuführenden Vorverfahren eingetreten, dann ist im Sinne der Zuständigkeitsbestimmung des § 165 Abs 1 ZPO nach der Aktenvorlage an das Rechtsmittelgericht dieses zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag zuständig (hier: Aufnahme des Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §163IO §7KO §7 Abs1
Rechtssatz: Hat die Partei vor Eröffnung des Konkurses eine Revision eingebracht, so ist dann darüber nicht zu entscheiden, wenn vor der Entscheidung der Konkurs eröffnet wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 575/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Ob 575/89 Veröff: SZ 62/79 = RZ 1990/111 S 283 8 Ob 5/92 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §163AußStrG 2005 §25 ffKO §7IO §7
Rechtssatz: Nach Eintritt der Unterbrechung sind Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch die Unterbrechung des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, während des Stillstandes des Verfahrens unzulässig; insbesondere dürfen Urteile nicht mehr ergehen, die nicht schon vor der Unterbrechung in einer für das Gericht bindenden Art gefällt wurden oder dem § 163 Abs 3 ZPO unterstellt werden kön... mehr lesen...
Norm: ZPO §159ZPO §163KO §7IO §7
Rechtssatz: Verfällt eine der Parteien nach Erhebung der Revision und nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof in Konkurs, ist über die Revision, sofern Gegenstand des Rechtsstreites ein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen ist, während der Dauer der Unterbrechung des Verfahrens nicht zu entscheiden, sondern sind die Akten zunächst dem Erstgericht zurückzustellen (Ablehnung der gegenteiligen Lehre). ... mehr lesen...