Norm
ZPO §163Rechtssatz
Hat die Partei vor Eröffnung des Konkurses eine Revision eingebracht, so ist dann darüber nicht zu entscheiden, wenn vor der Entscheidung der Konkurs eröffnet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0037039Im RIS seit
19.12.2016Zuletzt aktualisiert am
27.08.2020