Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Franz W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG wurde Letztere mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 12. August 2009, GZ 17 Hv 39/05v-24, zur Zahlung von Entschädigungen nach § 6 Abs 1 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Nach dem Inhalt des Spruchs (I./) wurde durch die Veröffentlichung von Texten in der Tageszeitung „K*****“ in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller jeweils der objektiv... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache der Privatankläger Dr. Gregor S***** und Dr. Karl V***** gegen Mag. Ewald St*****, AZ 91 Hv 7/05y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, wurde der Angeklagte Mag. Ewald St***** mit Urteil vom 11. März 2008 des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie gemäß § 389 Abs 1 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt (ON 89). Rechtliche Beurteilung Den gegen... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Rene K***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB, AZ 32 U 11/11p (vormals: AZ 38 U 74/10w), führte das Bezirksgericht Favoriten am 27. Oktober 2010 die Hauptverhandlung gemäß § 427 Abs 1 StPO in Abwesenheit des per Hinterlegung (§ 17 ZustG) geladenen (ON 1, S 4), jedoch nicht bei Gericht erschienen Angeklagten durch (ON 12). Der in der Hauptverhandlung vernommene Zeuge Senat A***** schloss si... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache der Antragstellerin Elisabeth F***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG wegen §§ 7, 7a MedienG wurde die Antragsgegnerin mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 10. März 2009, GZ 5 Hv 142/08m-22, in Ansehung folgender am 29. April 2008, 30. April 2008 und 3. Mai 2008 in der periodischen Druckschrift „K*****“ veröffentlichter Artikel nach § 7 Abs 1 MedienG zur Zahlung von Entschädigungen von insgesamt 20.000 Euro an die A... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Siegfried K***** gegen die Antragsgegnerin Kl***** GmbH & Co KG (vormals Kl***** GmbH & Co KG) wegen §§ 6 Abs 1, 8a Abs 6 MedienG, AZ 9 Hv 133/06i des Landesgerichts für Strafsachen Graz, wurden mit Urteil dieses Gerichts vom 27. Februar 2007 (ON 14) die Anträge des Antragstellers, der Antragsgegnerin wegen der in dem unter der Überschrift „Zwei Teile sind kein Ganzes“ und der Subüberschrift „Protokoll eines seit 15 Monaten... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache der Antragstellerin Maria W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG, AZ 24 Hv 38/07d des Landesgerichts Linz, stellte die Antragstellerin mit Beziehung auf Veröffentlichungen in der K***** Zeitung, Ausgabe Oberösterreich vom 14., 15. und 16. September 2006, einen (selbstständigen) Antrag auf Entschädigung nach §§ 6 Abs 1, 7 Abs 1, 7a Abs 1 und 7b Abs 1 MedienG sowie Anträge auf Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingelei... mehr lesen...
Gründe: Mit jeweils am 3. Juni 2008 gefassten Beschlüssen, AZ 26 HR 129/08t, bewilligte das Landesgericht Feldkirch zwei - im Rahmen eines ua gegen den Antragsteller wegen des Verdachts der Untreue nach § 266 dStGB und der Steuerhinterziehung nach § 370 dAO auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Bielefeld geführten Rechtshilfeverfahrens ergangene - Anordnungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch, AZ 8 HSt 47/08i, auf Durchsuchung von Orten und Gegenständen nach § 117 Z 2 lit b StPO, näm... mehr lesen...
Norm: ABGB §153 Abs3MedienG §6MedienG §7MedienG §7aMedienG §7bMedienG §8a
Rechtssatz: Auch wenn medienrechtliche Entschädigungsansprüche ihre Wurzel im Schutz von Persönlichkeitsrechten (Ehre, Privatsphäre und Unschuldsvermutung) vor Eingriffen durch massenmediale Berichterstattung haben, macht der Minderjährige doch Geldersatz und damit einen vermögensrechtlichen Anspruch geltend. Als Angelegenheit, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrie... mehr lesen...
Norm: StGB §111StPO §14StPO §258 Abs2MedienG §6
Rechtssatz: Die urteilsmäßige Feststellung des Bedeutungsinhalts - allenfalls auch in der für den Äußernden ungünstigsten Variante - einer Textstelle obliegt dem Gericht in Ausübung des ihm nach § 258 Abs 2 StPO zukommenden Beweiswürdigungsermessens. Wenn dabei jedoch verschiedene Auslegungen zur Beurteilung des Sinngehalts einer Aussage nicht ausgeschlossen werden können, ist - entsprechend dem i... mehr lesen...
Norm: MedienG §6MedienG §7MedienG §7aMedienG §7bMedienG §7cMedienG §8a Abs5MedienG §8a Abs6MedienG §20 Abs3
Rechtssatz: Die Pflicht zur gehörigen Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß §8a Abs5 iVm § 20 MedG entfällt jedenfalls dann, wenn das Verfahren über einen selbständigen Antrag auf Entschädigung nach den §§ 6,7, 7a, 7b oder 7c MedG durch die Zuerkennung einer Entschädigung und einen Auftrag zur Urteilsveröffentlichung gemäß §8a Abs6 MedG... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1aMedienG §6MedienG §7aMedienG §7b
Rechtssatz: Stellt ein Gericht ein Verfahren wegen den österreichischen §§ 6, 7a, 7b MedienG mit der Feststellung ein, dass der Kläger keinen Klagsanspruch habe, so beschränkt es sich nicht auf eine Prüfung rein formaler Voraussetzungen der Klage, sondern spricht über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen ab. Das Verfahren, das zu einer solchen Entscheidung führt, muss daher Art 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AMedienG §6MedienG §7MedienG §8MedienG §8a
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, die Entschädigungsansprüche für erlittene Kränkung nach dem Mediengesetz seien höchstpersönlicher Natur und damit nicht abtretbar, ist zumindest vertretbar. Entscheidungstexte 1 Ob 194/98f Entscheidungstext OGH 28.07.1998 1 Ob 194/98f European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIIZPO §411 AaZPO §411 BaMedienG §6StGB §115
Rechtssatz: Durch eine rechtskräftige Verurteilung nach § 6 Mediengesetz, durch die festgestellt wird, der Medieninhaber habe durch einen näher bezeichneten Medieninhalt den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede, der Verleumdung oder Verspottung hergestellt, wird für die Zivilgerichte bindend und nicht mehr überprüfbar festgelegt, daß das Medienpublikum den im Urteil b... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2MedienG §6StGG Art2
Rechtssatz: Das in Ansehung der Ermöglichung eines Wahrheitsbeweises in § 6 MedG normierte "Medienprivileg" begegnet als sachlich gerechtfertigte Differenzierung auch unter den Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 15 Os 29/96 Entscheidungstext OGH 11.04.1996 15 Os 29/96 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §6
Rechtssatz: Während nach dem StGB in bezug auf Tatsachen des Privat- und Familienlebens und über strafbare Handlungen, die nur auf Verlangen eines Dritten verfolgt werden, der Wahrheitsbeweis immer ausgeschlossen ist, kann im Medienbereich der Wahrheitsbeweis auch hinsichtlich der Tatsachen des Privat- und Familienlebens, sofern diese mit dem öffentlichen Leben unmittelbar zusammenhängen, geführt werden. Ent... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II7VfGG §19 Abs4MedienG §6MedienG §7aMedienG §7b
Rechtssatz: Da der österreichiche VfGH mündliche Verhandlungen nur auf Antrag einer Partei durchführt, ist bei Fehlen eines solchen Antrages Verzicht der Partei auf die mündliche Verhandlung anzunehmen. Wenn im gegenständlichen Fall (Individualbeschwerde wegen Witwerpension) kein öffentliches Interesse an der Durchführung einer mündlichen Verhandlung besteht, verletzt die Unte... mehr lesen...
Norm: MedienG §6StGB §111StGB §114
Rechtssatz: Auch Politiker und Medien haben Anspruch auf Schutz ihres guten Rufes, es sei denn, daß an der Kontrolle ihres (kritisierten) Tuns ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit besteht. Insoweit müssen sie sich die Abwägung ihres persönlichen Anliegens auf Ehrenschutz gegen das Interesse der Öffentlichkeit an einer freien Diskussion (unter Umständen auch über ihr Handeln in privater Eigenschaft) gef... mehr lesen...
Norm: MedienG §6StGB §74 Z5StGB §111StPO §258 Abs2 Bb
Rechtssatz: Die Feststellung, welchen Sinn eine Äußerung hat, ist eine solche tatsächlicher Natur, welche von mehreren nach dem Sprachgebrauch, nach den Gewohnheiten und nach dem Bildungsgrad des Sprechenden sowie nach den Begleitumständen in Betracht kommende Bedeutung einer Äußerung zukommt, hat das Gericht nach § 258 StPO festzustellen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: ... mehr lesen...