RS OGH 2002/3/21 Bsw32636/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2002
beobachten
merken

Norm

MRK Art6 Abs1 II1a
MedienG §6
MedienG §7a
MedienG §7b

Rechtssatz

Stellt ein Gericht ein Verfahren wegen den österreichischen §§ 6, 7a, 7b MedienG mit der Feststellung ein, dass der Kläger keinen Klagsanspruch habe, so beschränkt es sich nicht auf eine Prüfung rein formaler Voraussetzungen der Klage, sondern spricht über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen ab. Das Verfahren, das zu einer solchen Entscheidung führt, muss daher Art 6 MRK entsprechen.

Entscheidungstexte

  • Bsw 32636/96
    Entscheidungstext AUSL EGMR 21.03.2002 Bsw 32636/96
    Veröff: NL 2002,57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2002:RS0121243

Im RIS seit

20.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten