Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 3.9.1996 wurde der Antrag vom 3.6.1996 auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG abgelehnt, weil der am 2.8.1941 geborene Kläger am Stichtag 1.9.1996 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Der Kläger begehrt die abgelehnte Leistung mit der
Begründung: , er habe am 2.8.1996 das 55. Lebensjahr vollendet. Der Stichtag falle aber bereits unter die neue Regelung der du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2.8.1941 geborene Kläger hat am 2.8.1996 das 55. Lebensjahr vollendet und ist infolge Krankheit und anderer Gebrechen bereits seit diesem Zeitpunkt außerstande, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die eine ähnliche Ausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten wie die Erwerbstätigkeit als Landwirt erfordert, welche zuletzt vom Kläger durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt wurde. Die persönliche Arbeitsleistung des Klägers... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dBSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Da für den Gesetzgeber keine Verpflichtung besteht, die Voraussetzungen für eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit für alle Systeme gleichartig zu regeln, bestehen auch keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen. Entscheidungstexte 10 ObS 257/97k Entscheidungstext OGH 12.08.1997 10 ObS 257... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §129GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Während in § 133 Abs 2 GSVG durch die 19.GSVGNov eine neue Form eines gemilderten Erwerbsunfähigkeitsbegriffes mit einem eingeschränkten Verweisungsfeld für Versicherte geschaffen wurde, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben, findet sich eine solche Regelung im BSVG nicht; § 124 Abs 2 BSVG wurde ersatzlos aufgehoben. Diese unterschiedliche Regelung des Erwerbsunfähigkeitsbegriffes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung § 47 Abs 1 ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO unberührt. Danach ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig. Das Rechtsmittel war daher, soweit es sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes wendet, zurückzuweisen. Paragraph 47, Absatz eins, ASGG läßt die Beschränkung des Revisionsrekurses gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO u... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.3.1940 geborene Kläger schloß das Studium der Allgemeinmedizin ab, in der Folge absolvierte er einen zahnärztlichen Lehrgang mit abschließender Staatsprüfung und übte seit 1967 ausschließlich die Tätigkeit eines Zahnarztes aus, zumindest während der letzten 60 Kalendermonate vor dem Stichtag (1.11.1993) als freipraktizierender Zahnarzt mit eigener Ordination (bestehend aus zwei Behandlungsräumen, einem Wartezimmer und einem Laborraum für technische Arbeiten... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz: Die Zahl der Arbeitnehmer ist zwar ein Kriterium dafür, ob die persönliche Mitarbeit des Unternehmensinhabers erforderlich ist, doch nicht das einzige. Es kommt hiebei auf Art, Umfang und Struktur des Unternehmens an. Die bloße Zahl der Mitarbeiter sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang der Arbeitsbereich des Unternehmensinhabers delegiert werden könnte. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 27.2.1991 stellte die beklagte Partei aufgrund des Antrages vom 7.11.1990 fest, daß der am 26.8.1935 geborene Kläger nicht erwerbsunfähig iS des § 124 Abs 1 und 2 BSVG sei. Er könne noch einem regelmäßigen Erwerb nachgehen. Wegen der Betriebsgröße sei seine persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes nicht notwendig. Die auf "Anerkennung" der Erwerbsunfähigkeit ab Antragstellung gerichtete Klage stützt sich lediglich dara... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 22.Juli 1988 wurde über den gemäß § 133 a GSVG am 11.4.1988 gestellten Feststellungsantrag dahin entschieden, daß Erwerbsunfähigkeit des Klägers gemäß § 133 GSVG nicht vorliege. Das Erstgericht erkannte (im zweiten Rechtsgang) die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.7.1989 die Erwerbsunfähigkeitspension von monatlich S 19.466,60 zu zahlen. Das Berufungsgericht gab der... mehr lesen...
Norm: ABGB §90BSVG §124 Abs2
Rechtssatz: Die Voraussetzung der Erwerbsunfähigkeit nach § 124 Abs. 2 BSVG dürfe nicht deshalb verneint werden, weil der Ehegatte auf Grund seiner ehelichen Beistandspflicht alle jene Verrichtungen vornehmen müsse, zu denen die versicherte Klägerin auf Grund gesundheitsbedingter Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist. Entscheidungstexte 10 ObS 257/91 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 24. April 1990 wurde auf Grund des Antrages der Klägerin vom 23. Jänner 1990 festgestellt, daß sie nicht erwerbsunfähig sei (§§ 124, 124 a BSVG). Die Klägerin erhob dagegen rechtzeitig Klage mit dem Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, ab Antragstellung die Erwerbsunfähigkeit der Klägerin iS des § 124 BSVG "anzuerkennen". Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte im wesentlichen f... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2 idF 19. GSVGNov BGBl 1993/336
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Erwerbsfähigkeit nach § 124 Abs 2 BSVG ist auch die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Umstrukturierung des Betriebes zu prüfen, da es auf die Notwendigkeit der persönlichen Mitarbeit bei wirtschaftlich vertretbarer Betriebsführung ankommt. Besondere vom Versicherten zu vertretende Umstände sind außer Acht zu lassen. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6.2.1989 stellte die beklagte Partei auf Grund des Antrages des Klägers vom 14.11.1988 nach § 124a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 leg cit sei, weil er noch mittelschwere, gelegentlich auch schwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrte der Kläger mit der Behauptung, er könne wegen seines Gesundheitszustandes keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.5.1989 stellte die beklagte Partei auf Antrag des Klägers vom 18.1.1989 gemäß § 124 a BSVG fest, daß er nicht erwerbsunfähig iS des § 124 BSVG sei. Nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen könne er noch leichte und gelegentlich mittelschwere Arbeiten vorwiegend in geschlossenen Räumen verrichten. Die Voraussetzungen des § 124 Abs 2 BSVG seien nicht gegeben, weil die persönliche Arbeitsleistung des Klägers zur Aufrechterhaltung des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß der Kläger noch nicht erwerbsunfähig iS des § 124 Abs 2 BSVG ist, weil er den Betrieb trotz Verminderung seiner Leistungsfähigkeit noch rentabel hätte weiterführen können, ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei: Rechtliche Beurteilung Die persönliche Arbeitsleistung des Klägers war zur Aufrechterhaltung des ihm und seiner Ehegattin je zur Hälfte gehörenden Familienbetriebes, der den E... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18.3.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 8.10.1931 geborenen Klägers vom 31.10.1986 auf Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG ab, weil er noch leichte und mittelschwere Arbeiten ohne zusätzliche Arbeitspausen verrichten könne und daher nicht dauernd erwerbsunfähig sei. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß vom 1.11.1986 an gerichtete Klage stützte sich darauf, daß der Kläger aus gesundhe... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2 idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336
Rechtssatz: Unter der Notwendigkeit der persönlichen Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die ausführende Mitarbeit zu verstehen, die notwendig sein muss, um wirtschaftlich gesehen, den vom Versicherten zuletzt geführten Betrieb rentabel aufrechtzuerhalten. Entscheidungstexte 10 ObS 198/89 Entsche... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2
Rechtssatz: Kann eine notwendige Fremdarbeitskraft statt eines Familienangehörigen des Versicherten aus den Erträgnissen nicht bezahlt werden, kann diese dem Sozialversicherungsträger nicht zur Last fallen; sonst läge nämlich auch bei völliger Arbeitsfähigkeit Erwerbsunfähigkeit vor. Es kommt daher nicht darauf an, ob aus den Erträgnissen eine Fremdarbeitskraft bezahlt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.Oktober 1930 geborene Kläger bewirtschaftete bis 31. Mai 1987 eine Landwirtschaft im Ausmaß von rund 42 ha, davon etwa 33 ha Eigenfläche und 9 ha Pachtfläche. Der Einheitswert des Betriebes beträgt S 610.000, jener der Eigenfläche S 510.000. Es wird Viehhaltung mit 350 Mast- und Zuchtschweinen, deren Fütterung und Ausmistung von Hand erfolgt, sowie auf den leicht zu bewirtschaftenden Flächen der Anbau von Getreide, Mais und Sojabohnen betrieben. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhaltes durch das Berufungsgericht ist richtig (§ 48 ASGG). Ergänzt sei, daß bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit iS des § 124 Abs 2 BSVG von jener Erwerbstätigkeit auszugehen ist, die der Versicherte zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist auch für die Prüfung der Zumutbarkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Vergleic... mehr lesen...
Norm: BSVG §124 Abs2GSVG §133 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 124 Abs 2 BSVG ist von jener Erwerbstätigkeit auszugehen, die der Versicherte zuletzt durch mindestens sechzig Kalendermonate ausgeübt hat. Diese Tätigkeit ist auch für die Prüfung der Zumutbarkeit einer anderweitigen Erwerbstätigkeit als Vergleich heranzuziehen. Entscheidungstexte 10 ObS 53/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1.September 1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.September 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Es stellte fest, daß der am 22.März 1929 geborene Kläger noch alle leichten und mittelschweren Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen ohne Einhaltung von Arbeitspausen, die üb... mehr lesen...