Rechtssatz
Die Zahl der Arbeitnehmer ist zwar ein Kriterium dafür, ob die persönliche Mitarbeit des Unternehmensinhabers erforderlich ist, doch nicht das einzige. Es kommt hiebei auf Art, Umfang und Struktur des Unternehmens an. Die bloße Zahl der Mitarbeiter sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang der Arbeitsbereich des Unternehmensinhabers delegiert werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085914Dokumentnummer
JJR_19950228_OGH0002_010OBS00293_9400000_002