Norm
BSVG §124 Abs2Rechtssatz
Kann eine notwendige Fremdarbeitskraft statt eines Familienangehörigen des Versicherten aus den Erträgnissen nicht bezahlt werden, kann diese dem Sozialversicherungsträger nicht zur Last fallen; sonst läge nämlich auch bei völliger Arbeitsfähigkeit Erwerbsunfähigkeit vor. Es kommt daher nicht darauf an, ob aus den Erträgnissen eine Fremdarbeitskraft bezahlt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085918Dokumentnummer
JJR_19890926_OGH0002_010OBS00198_8900000_002