E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 3. 2008 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Mit Eingabe vom 19. 12. 2008 beantragte er bei der beklagten Partei die Neuberechnung seiner Pension unter Berücksichtigung der neuen Anrechnung von Pensionszeiten nach § 607 Abs 12 vierter und fünfter Teilstrich ASVG in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2008 (BGBl I 2008/129 [= „Hacklerregelung“]). Mit Bescheid... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 12. 2007 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Mit Eingabe vom 19. 12. 2008 beantragte er bei der beklagten Partei die Neuberechnung seiner Pension unter Berücksichtigung der neuen Anrechnung von Pensionszeiten nach § 607 Abs 12 ASVG in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2008, BGBl I 2008/129, („Hacklerregelung“). Mit Bescheid vom 12. 1. 2009 wies die beklag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Markus Szelinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Franz W*****, vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, gegen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Canan Aytekin-Yildirim (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mulija H*****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war öffentlicher Notar mit Amtssitz in Wien-Innere-Stadt. Infolge seiner Enthebung vom Amt als öffentlicher Notar mit Ablauf des 31. 1. 2004 auf Grund des Erreichens der Altersgrenze beantragte er mit Schreiben vom 9. 12. 2003 bei der beklagten Partei die Zuerkennung einer Alterspension. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 7. 1. 2004 wurde der Anspruch des Klägers auf Gewährung einer Alterspension in der Höhe von EUR 7.491,08 brutto monatlich ab 1.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Manuela Majeranowski (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Helmut H*****, vertreten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 18. 6. 1970 geborenen Kläger liegen eine bipolare affektive Störung, eine Persönlichkeitsstörung im Sinne einer emotional instabilen Persönlichkeit, eine Grenzbegabung und eine chronische, nikotin-indizierte Emphysem-Bronchitis mit deutlicher obstruktiver Ventilationsstörung vor. Er ist aufgrund der psychiatrischen Diagnosen nicht mehr in der Lage, unter den üblichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses Arbeiten zu verrichten. Schon seit Eintritt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13.6.2000 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 31. 5. 1999 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, dass die für die Erfüllung der Wartezeit erforderliche Mindestanzahl von Versicherungsmonaten nicht vorliege. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es sah die behauptete Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Verletzung der Verpflichtung zur am... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 8. 1944 geborene Kläger stellte am 2. 6. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit Bescheid vom 26. 7. 2000 hat die beklagte Partei den Antrag mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Bestimmungen über diese Leistung (§ 253d ASVG) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten seien und daher die begehrte Leistung zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag 1. 7. 2000 ge... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. 12. 1941 geborene Kläger stellte am 5. 6. 2000 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Mit Bescheid vom 14. 7. 2000 hat die beklagte Partei den Antrag mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Bestimmungen über diese Leistung (§ 253d ASVG) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten seien und daher die begehrte Leistung zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag 1. 7. 2000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. Oktober 1946 geborene und in Bosnien-Herzegowina wohnhafte Kläger war von April 1972 bis Dezember 1978 in Österreich als Bauarbeiter und Maurer berufstätig, wobei er 86 Versicherungsmonate erwarb, davon 81 Beitragsmonate. In Bosnien-Herzegowina hat der Kläger zwischen 1962 und Mai 1997 250 Versicherungsmonate erworben. Am 27. 9. 1996 langte der Antrag des Klägers vom 23. 9. 1996 auf Gewährung der Invaliditätspension beim Versicherungsträger ein. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Der Revisionswerber ist jedoch darauf zu verweisen, dass (angebliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 10. 1921 geborene Versicherte Otto G***** emigrierte 1938 aus Österreich in die Vereinigten Staaten von Amerika und verstarb dort am 8. 7. 1969. Seine am 5. 4. 1930 geborene und am 14. 4. 1995 ebenfalls in den USA verstorbene Ehegattin Bernice G***** beantragte als Witwe ihres vorverstorbenen Mannes mit Schreiben vom 12. 12. 1977 bei der beklagten Partei, dort eingelangt am 2. 1. 1978, die Gewährung einer Witwenpension nach ihrem verstorbenen Gat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 5. 1955 geborene Kläger besuchte eine Höhere Technische Lehranstalt (Nachrichtentechnik) und legte dort am 15. 6. 1974 die Reifeprüfung ab. Nach einem abgebrochenen Studium arbeitete er bis 19. 9. 1989 als EDV-Fachkraft (Nachrichtentechniker, PC-Betreuer) und war dabei kollektivvertraglich in die Verwendungsgruppe IV bzw vorübergehend (1. 8. bis 9. 9. 1987) sogar in die Verwendungsgruppe V eingestuft. Der am 8. 5. 1955 geborene Kläger besuchte ein... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs2BSVG §104 Abs2GSVG §113 Abs2
Rechtssatz: Beim Versicherungsfall handelt es sich um eine (primäre) Leistungsvoraussetzung der Pensionsversicherung (SSV-NF 8/34, 10 ObS 251/97b, 10 ObS 298/97i), beim Stichtag hingegen um den Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der sog. sekundären Leistungsvoraussetzungen. Entscheidungstexte 10 ObS 167/98a Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs2BSVG §104 Abs2GSVG §113 Abs2
Rechtssatz: Nur die primären Leistungsvoraussetzungen sind nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles zu beurteilen. Die Ermittlung der Höhe der gebührenden Leistung ist als sekundäre Leistungsvoraussetzung nach § 223 Abs 2 ASVG ausgehend von der Rechtslage am Stichtag vorzunehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 167/98a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oberste Gerichtshof hat - worauf bereits das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat - die grundsätzlich allen Versicherten eingeräumte Stichtagswahl samt damit ausgelöstem grundsätzlich unverrückbaren Stichtag als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (SSV-NF 6/58, 7/78). Die Bestimmung des § 223 Abs 2 ASVG entspricht insoweit auch den übrigen Sozialversicherungsgesetzen (§ 113 Abs 2 GSVG, § 104 Abs 2 BSVG). Soweit der Revisionswerber in diese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann auf diese Ausführungen verwiesen werden (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, kann auf diese Ausführungen verwiesen werden (Paragraph 48, ASGG). Mit der 18.BSVG-Novelle BGBl 1993/337 wurde die vorzeitige Alterspension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit als neue Frühpension und neue Leistung der Pensionsversicherung aus dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger vollendete am 25.8.1996 das 55. Lebensjahr. Mit dem bekämpften Bescheid vom 24.9.1996 lehnte die beklagte Partei seinen Antrag vom 7.8.1996 auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit ab. Mit seiner Klage stellte der Kläger das Begehren auf Zuerkennung derselben gemäß § 122c BSVG ab 1.1.1996 im gesetzlichen Ausmaß. Mit seiner Klage stellte der Kläger das Begehren auf Zuerkennung derselben gemäß Paragraph 122 c, BSVG ab 1.1.1996 im gesetzlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28.12.1945 geborene Klägerin ist gelernte Einzelhandelskauffrau. Von 1970 bis 1973 arbeitete sie als Verkäuferin, von 1973 bis 1976 als Bürokraft, von 1984 bis 1988 und 1991 aushilfsweise als Verkäuferin. Vom 1.2.1991 bis 9.5.1994 übte sie halbtags (Wochenarbeitszeit 20 Stunden) eine Tätigkeit als Lernhilfe in einer Kindergruppe (Lernbetreuung) im Rahmen des Steirischen Wohlfahrts- vereines Volkshilfe, Bezirksgruppe Knittelfeld aus. Aus Arbeitgeberbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungs- anstalt der Bauern vom 4.9.1996 wurde der Antrag vom 16.8.1996 auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbs- unfähigkeit nach § 122c BSVG abgelehnt, weil der am 14.8.1941 geborene Kläger am Stichtag 1.9.1996 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungs- anstalt der Bauern vom 4.9.1996 wurde der Antrag vom 16.8.1996 auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbs- unfäh... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 3.9.1996 wurde der Antrag vom 3.6.1996 auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 122c BSVG abgelehnt, weil der am 2.8.1941 geborene Kläger am Stichtag 1.9.1996 das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Der Kläger begehrt die abgelehnte Leistung mit der
Begründung: , er habe am 2.8.1996 das 55. Lebensjahr vollendet. Der Stichtag falle aber bereits unter die neue Regelung der du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2.8.1941 geborene Kläger hat am 2.8.1996 das 55. Lebensjahr vollendet und ist infolge Krankheit und anderer Gebrechen bereits seit diesem Zeitpunkt außerstande, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die eine ähnliche Ausbildung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten wie die Erwerbstätigkeit als Landwirt erfordert, welche zuletzt vom Kläger durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt wurde. Die persönliche Arbeitsleistung des Klägers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. Jänner 1925 geborene Kläger war bis Ende Februar 1988 Dienstnehmer der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Wien. Erstmals mit Telegramm vom 31. August 1988 beantragte er bei der beklagten Partei die Gewährung der Alterspension. Mit Bescheid vom 13. Jänner 1989 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch des Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 250 ASVG iVm § 253 b ASVG mit einem Pensionsbeginn gemäß § 86 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs2BSVG §104 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Leistung der Pensionsversicherung gebührt, ist nach den Verhältnissen an dem durch den Versicherungsfall ausgelösten Stichtag zu prüfen. Es genügt nicht, dass die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung zu einem beliebigen Zeitpunkt vorliegen, sie müssen vielmehr nach dem Wortlaut des Gesetzes an einem ganz bestimmten Tag gegeben sein. Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 12. September 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 28. April 1986 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 19. März 1935 geborene Kläger noch in der Lage ist, alle leichten Arbeiten zu verrichten, die wechselnd im Sitzen, Stehen und Gehen durchgeführt werden können. Über das physiologische Ausmaß hinausgehende Pausen sind ... mehr lesen...