Entscheidungsgründe: Der Kläger übte nach der Matura verschiedene Tätigkeiten aus, seit 23. 7. 1985 ist er als Vertragsbediensteter beim Finanzamt ***** tätig. Mit Dienstvertrag vom 12. 8. 1985 wurde er zunächst für die Dauer von sechs Monaten im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d aufgenommen, mit Nachtrag vom 10. 1. 1986 wurde das Dienstverhältnis in ein solches auf unbestimmte Zeit übergeführt, gleichzeitig wurde der Kläger in den Fachdienst Entlohnungsgruppe c überstellt. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im am 11. 4. 2001 eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der N********** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG. Gegenstand des Unternehmens der Gemeinschuldnerin war die Herausgabe, der Verlag, der Druck, die Erzeugung, die Vervielfältigung und der Vertrieb von Printmedien jeder Art, insbesondere der Tageszeitung "N***** Z*****". Diese Tageszeitung hatte zuletzt laut Mediaanalyse 2000 ca 81.000 Leser und erschien täglich auße... mehr lesen...
Begründung: Nach § 1 des Bundesbetreuungsgesetzes (BBetrG) übernimmt der Bund die Betreuung hilfsbedürftiger Fremder, die einen Antrag nach § 2 des Asylgesetzes, BGBl Nr 126/1968, in der geltenden Fassung, gestellt haben (Asylwerber). Gemäß § 1 Abs 3 BBetrG besteht auf die Bundesbetreuung kein Rechtsanspruch. Nach § 3 BBetrG endet die Bundesbetreuung "jedenfalls mit dem Wegfall der Hilfsbedürftigkeit, spätestens aber mit dem rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsverfahrens n... mehr lesen...
Begründung: Ein Afghane, der Angestellter der afghanischen Botschaft in Indien war, flog mit seiner Ehegattin und drei Kindern, die 1985, 1988 und 1993 geboren sind, am 16. 3. 1996 von New Delhi über Moskau nach Wien. Die Einreise in Österreich war aufgrund von Touristensichtvermerken möglich. Am 18. 3. 1996 beantragten die Afghanen die Gewährung von Asyl und die Übernahme in die Bundesbetreuung. Letzteres Begehren war erfolglos. Mit Bescheid des Bundesasylsenats vom 23. 8. 1999 w... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Die Antragsgegnerin ist gemäß dem § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Antragsteller und Antragsgegnerin sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erster Satz ASGG als Parteien des geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vertragslehrer am Bundesrealgymnasium Villach-Perau beschäftigt. Er bezog im Schuljahr 1986/87 zusätzlich zu seinem Entgelt eine Vergütung für dauernde Mehrdienstleistung von monatlich S 7.625,30 brutto. Vom 5.Mai 1987 bis 16.Mai 1987 absolvierte er eine Kaderübung beim österreichischen Bundesheer. Aus diesem Grunde erhielt er für Mai 1987 nur eine Mehrdienstleistungsvergütung von S 4.836,60 brutto. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kl... mehr lesen...
Norm: GehG §61HGG §39 Abs1VBG §3VBG §45
Rechtssatz: Mehrdienstleistungsvergütung während Kaderübung. Für die "Fortzahlung" Zahlung der Monatsbezüge zuzüglich allfälliger Nebengebühren eines vertragsbediensteten AHS - Lehrers, der an einer Kaderübung des Bundesheeres teilnimmt, kommt es nicht darauf an, ob eine Mehrdienstleistungsvergütung pauschalierungsfähig ist und "laufend" gebührt, sondern darauf, ob dem Arbeitnehmer diese Vergütung gebührt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist gemäß § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Der Antragsteller führte zur
Begründung: seines Feststellungsantrages aus, daß die darin relevierte Frage für mehrere 1000 Arbeitnehmer von Bedeutung sei. Er behauptete folgenden weiteren Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit vor dem 11. Oktober 1974 aufgenommenen... mehr lesen...
Norm: B-VG Art18stmk LVBG §3
Rechtssatz: "Selbstbindungsgesetze oder Statutargesetze" begründen keine Rechtsansprüche oder Rechtspflichten für den einzelnen, sondern binden lediglich das Verhalten von Verwaltungsorganen (so schon 14 Ob 123 - 125/86). Die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes ist von der Einhaltung derartiger gesetzlicher Vorschriften unabhängig. Ein durchsetzbarer Anspruch entsteht erst, wenn die Verwaltung ein privatrechtliches Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1965 Vertragsbediensteter der beklagten Gebietskörperschaft (LAND S***). Er war seit damals als Klavierlehrer am Konservatorium in Graz (auch: Landesmusikschule) mit halber Lehrverpflichtung beschäftigt. Nach dem am 20. Dezember 1965 zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Dienstvertrag findet auf sein Dienstverhältnis das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG 1948) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Kläger ist in das Entlohnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIdVBG §3VBG §36VBG §40 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn bei Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Einreihung in bestimmte Entlohnungsgruppen nicht erfüllen und daher nur auf Grund eines für Ausnahmefälle vorgesehenen Sondervertrages nach § 36 VBG angestellt werden, der Vertragsinhalt in einer Weise festgelegt wird, durch die den Dienstnehmer ein Anreiz ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GInö GdVBG 1969 LGBl 137 §3nö GdVBG 1969 LGBl 137 §8VBG 1948 §4VBG 1948 §10VBG 1948 §13VBG 1948 §15
Rechtssatz: Ist der Dienstvertrag eines Vertragsbediensteten durch dessen Verwendung zu einer höherwertigen als der zunächst vereinbarten Tätigkeit schlüssig im Sinne der Vereinbarung einer solchen höherwertigen Beschäftigungsart abgeändert worden, dann hat der Dienstnehmer - sofern er die allenfalls noch zusätzlich normierten bes... mehr lesen...