Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Ist der Dienstvertrag eines Vertragsbediensteten durch dessen Verwendung zu einer höherwertigen als der zunächst vereinbarten Tätigkeit schlüssig im Sinne der Vereinbarung einer solchen höherwertigen Beschäftigungsart abgeändert worden, dann hat der Dienstnehmer - sofern er die allenfalls noch zusätzlich normierten besonderen Einstufungsvoraussetzungen erfüllt - einen klagbaren Anspruch auf Zuhaltung dieses geänderten Dienstvertrages und Zahlung des hiefür gebührenden Entgelts erworben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0033742Dokumentnummer
JJR_19740924_OGH0002_0040OB00043_7400000_001