Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §87EO §89ABGB §449ABGB §451cABGB §469GBG §14
Rechtssatz: Der Gläubiger, dessen Forderungen durch eine Höchstbetragshypothek gesichert sind, ist für den Fall, daß ihm ein Exekutionstitel zur Verfügung steht, nicht verpflichtet, sich im Ramg der bestehenden Höchstbetragshypothek ein Festbetragspfandrecht einverleiben zu lassen. Da selbst bei Zahlung eines dem Höchstbetrag entsprechenden Betrages durch den identen Personalschuldner und Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §453EO §89GBG §38 litcGBG §41 litbKO §13
Rechtssatz: Die Rechtfertigung eines nach § 38 lit c GBG vorgemerkten Pfandrechtes kann nach Wahl der öffentlichen Behörde entweder nach § 41 lit b GBG im Grundbuchsverfahren oder mittels Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Anmerkung der Rechtfertigung erreicht werden. Die Rechtfertigung durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung kann selbst nach Konkurseröffnung über das Verm... mehr lesen...
Norm: EO §89GBG §38 litcGBG §41 litb
Rechtssatz: Da die Vorlage gerade jener Urkunde zur Rechtfertigung ausreicht, deren Fehlen dem unbedingten Rechtserwerb entgegenstand, reicht sowohl nach § 41 lit b GBG als auch bei der Exekutionsbewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nach § 89 EO die Vorlage des rechtskräftigen Erkenntnisses der zuständigen Abgabenbehörde aus, wenn dieses nicht im Widerspruch zum seinerzeitigen Antrag steht. ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 480 mit dem Grundstück 448/14 Alpe in der Katastralgemeinde Böckstein steht im Eigentum des Verpflichteten. In COZ 3 ist im Range D 2 für Forderungen der betreibenden Partei bis zum Höchstbetrage von S 400.000,- das Pfandrecht an dieser Liegenschaft und in D 5 ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten eines Dritten einverleibt. Die betreibende Partei legte die mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung des im... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §89GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Exekution iSd § 89 EO setzt neben der Vorlage des Exekutionstitels den § 7 Abs 2 EO entsprechenden Nachweis voraus, daß die vollstreckbare Forderung jenem Rechtsverhältnis entspringt, das Grundlage der Eintragung des Höchstbetragspfandrechtes nach § 14 Abs 2 GBG ist. Die Gleichheit des Rechtsgrundes der vollstreckbaren Forderung mit dem der Höchstbetragshypothek kann sich dabei schon aus dem Tite... mehr lesen...
Im Lastenblatt der Liegenschaften EZ 185 und EZ 1925 je KG W ist auf den ehemals dem Moritz Sch., nunmehr aber der Beklagten gehörenden Hälfteanteilen auf Grund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Mistelbach vom 20. März 1964, StNr. L 547/64 Wei. 204 in COZ 45 (EZ 185) bzw. COZ 33 (EZ 1925) das Pfandrecht zur Sicherstellung der Abgabenforderungen für die Jahre 1961 bis 1964 im voraussichtlichen Betrag von 110.912 S samt Kosten von 510 S für die Republik Österreich vorgemerkt ... mehr lesen...
Norm: EO §88EO §89EO §374ZPO §226 IV
Rechtssatz: Hat sich das zunächst nur vorgemerkte Pfandrecht in ein vollstreckbares Pfandrecht iS der §§ 89, 88 EO verwandelt, auf Grund dessen die betreibende Gläubigerin unmittelbar beim Exekutionsgericht die Bewilligung der Verwertung der Pfandsachen verlangen kann, fehlt einer trotzdem gegen den Erwerber der Pfandliegenschaften erhobenen Hypothekarklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis. ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIIAEO §3 IVCEO §370 EEO §374EO §1 Z13 IILEO §88EO §89EO §4GBG §41 litb
Rechtssatz: a) Wurde die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung bewilligt und im Lastenblatt vollzogen, ist das bisher nur vorgemerkte, also bedingte Pfandrecht im Sinne des § 41 GBG zu einem unbedingten geworden und gleichzeitig die Exekution zur Sicherstellung nach Maßgabe des vollstreckbaren Rückstandsausweises von selbst in eine Befriedigungsexek... mehr lesen...
Der Antragsteller beantragt am 4. November 1974, auf Grund des Pfandbestellungsanbotes vom 2. Jänner 1974, der Annahmeerklärung vom 8. Jänner 1974 und des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Kreisgerichtes Wels vom 21. Mai 1974, 6 Cg 167/74-2 unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses vom 4. Jänner 1974, TZ 30/74, ob der dem Robert R gehörenden Liegenschaft EZ 549 KG W die Einverleibung des Pfandrechtes für die vollstreckbare Forderung im Betrag von 7.5 Millionen Schilling in der zu... mehr lesen...
Norm: EO §89GBG §14 Abs2GBG §53GBG §56KO §10 Abs1
Rechtssatz: Betrifft die vor Konkurseröffnung angemerkte Rangordnung eine Höchstbetragshypothek, so kann sie nach Konkurseröffnung nicht zur Einverleibung eines richterlichen Pfandrechtes auf einen bestimmten Betrag ausgenützt werden. Nur eine bereits eingetragene Höchstbetragshypothek könnte es ermöglichen, im Range dieses Pfandrechtes bis zum Höchstbetrag ein solches für die existenz gewordene... mehr lesen...
Norm: EO §89
Rechtssatz: Die nachträgliche Anmerkung der Vollstreckbarkeit eines die Vollstreckbarkeitsklausel enthaltenden Notariatsaktes, auf Grund dessen im Grundbuche das Pfandrecht einverleibt worden ist, kann nur mit Zustimmung des neuen Eigentümers erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 114/29 Entscheidungstext OGH 16.02.1929 1 Ob 114/29 SZ 11/41 ... mehr lesen...