Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht (dem Buchgericht) die Zwangsversteigerung zweier im Grundbuch Währing eingetragener Liegenschaften der verpflichteten Partei aufgrund von Schiedssprüchen vom 8. Oktober 2004 (Zahl 13-181) und vom 2. Juni 2005 (Zahl 4058) der GAFTA The Grain and Feed Trade Association, London, United Kingdom, sowie aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. Juli 2005, GZ 62 E 3385/05t-4, zur Hereinbringung der ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor, der Erstantragsgegner sei "Alleineigentümer" einer Kirchberger Liegenschaft. "Zur Einleitung allfälliger Exekutionshandlungen" werde beantragt, einen in der Bundesrepublik Deutschland errichteten Notariatsakt über eine "Grundschuldbestellung mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen" der Antragsgegner als Schuldner für vollstreckbar zu erklären. Die Antragsgegner haben ihren ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen ausländischen Exekutionstitel (deutscher Notariatsakt) am 11.2.1997 für vollstreckbar (ON 2) und bewilligte gleichzeitig der betreibenden Partei die Fahrnis- und die Forderungsexekution nach § 294a EO (ON 1). Beim Verpflichteten hatte die betreibende Partei eine Adresse im 13.Wiener Gemeindebezirk angegeben. Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen auslän... mehr lesen...
Norm: EO §82EO §84aZPO §477 Abs1 Z3 D3JN §44 Abs3
Rechtssatz: Erteilt ein örtlich unzuständiges Gericht die Vollstreckbarerklärung und bewilligt gleichzeitig Fahrnisexekution und Forderungsexekution, so sind diese Exekutionsbewilligungen anläßlich der Aufhebung des Beschlusses des Erstgerichtes durch das Rekursgericht und Überweisung der Exekutionssache gemäß § 44 JN an das örtlich zuständige Gericht nicht aufrechtzuerhalten. ... mehr lesen...
Norm: EO §82
Rechtssatz: Richtet sich die Gerichtskompetenz für die Entscheidung über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Exekutionstitels nicht nach dem Wohnsitz des Gegners und ist dieses Begehren nicht mit einem Exekutionsantrag verbunden, hat der Antragsteller das beabsichtigte Exekutionsmittel anzugeben. Entscheidungstexte 3 Ob 369/97d Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 25.4.1990 auf Grund der notariellen Urkunde zweier deutscher Notare (im Exekutionsantrag als Notariatsakt bezeichnet) zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von "250.000 DM = ca 1,755.000 S" die Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an mehreren Liegenschaften, durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf von Fahrnissen, sowie durch Pfändung und Überweisung der Bezüge, die dem Verpflichten gegen eine G... mehr lesen...
Begründung: Der High Court of Justice, Queen's Bench Division entschied am 6. November 1985 in der Sache zwischen der nunmehrigen betreibenden Partei und "K H S*** (male) trading as M B S*** (a firm)", Beklagte, 1985 A Nr. 2042, daß der Beklagte 451.569,68 Pfund und 34.170,69 Pfund (15 % Jahreszinsen von der Ausfertigung der Klageschrift bis zum derzeitigen Datum), insgesamt 485.740,37 Pfund und die Kosten des Rechtsstreites, die festzusetzen oder zu vereinbaren sind, zu zahlen ha... mehr lesen...
Die beklagte Partei akzeptierte als Bezogene einen von der klagenden Partei in Wien an eigene Order ausgestellten und dort am 1. Oktober 1979 zahlbaren Wechsel über 139 500 dKr. Auf Grund dieses Wechsels erließ das Erstgericht den beantragten Wechselzahlungsauftrag. Es hielt die von der klagenden Partei erhobenen Einwendungen aus dem Grundgeschäft, das die Lieferung von Backwaren zum Gesamtpreis von 139 500 dKr zum Gegenstand hatte, nicht für berechtigt und sprach in Aufrechterhaltu... mehr lesen...
Auf Grund des Schiedsspruches eines von der Schiedskommission des Italienischen Nationalausschusses der Internationalen Wollvereinigung eingesetzten Schiedsrichterkollegiums vom 16. September 1976 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 218 543.08 S samt Anhang am 20. April 1977 zur GZ 5 Nc 484/77 (E 2482/77 des Bezirksgerichtes Kitzbühel) wider die Verpflichtete die Fahrnisexekution. Am 10. Juni 1977 stellte die bet... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte am 22. August 1974, ihr auf Grund der vollstreckbaren Notariatsurkunde des Notars Dr. Georg S in D (BRD) vom 9. August 1974, Urkundenrolle Nr. 180/1974, zur Hereinbringung der darin angeführten vollstreckbaren Forderung von 583.178.44 DM samt Anhang die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen die Sparkasse der Stadt K zustehenden Forderung aus dem Girokonto Nr. 0008001752 zu bewilligen. Das nur als Exekutionsbewilligung... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IBDevG §22 Abs2EO §82
Rechtssatz: Im Rahmen der Exekutionsbewilligung ist nicht zu prüfen, ob bei einer Ausfolgung von Versteigerungserlösen devisenrechtliche Vorschriften einzuhalten sein werden (Vgl SZ 24/338; EvBl 1970/80, 1973/185 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 232/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 232/74 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 BEO §54EO §82
Rechtssatz: Der für die Umrechnung maßgebende Kurs des Zahlungstages ist bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag unbekannt. Der Gläubiger ist weder nach Zivilrecht noch nach der Exekutionsordnung gezwungen, seine Fremdwährungsforderung im Exekutionsantrag umzurechnen. Eine solche Umrechnung kann auch nicht von Amts wegen vorgenommen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 BDevG §22 Abs2EO §7 BdIAEO §7 BdVCEO §82
Rechtssatz: Ob echte, aber nicht effektive Fremdwährungsschulden in Schilling umzurechnen sind, hat mit den devisenrechtlichen Beschränkungen und Verboten nichts zu tun. Maßgebend für den Inhalt der Exekutionsbewilligung ist der Exekutionstitel. Lautet dieser auf einen Geldbetrag in Fremdwährung, so hat auch der Bewilligungsbeschluß auf diese Währung zu lauten (Heller-Berger-Stix 883 f). ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdVCEO §82
Rechtssatz: Eine Fahrnisexekution auf Grund eines auf eine ausländische Währung lautenden Titels kann zu einer unmittelbaren Befriedigung des betreibenden Gläubigers in ausländischer Währung nicht führen, da der Erwerber der Exekutionsobjekte in Schilling zu bezahlen hat und bei der Verteilung Schillingbeträge zuzuweisen sind. Erst bei Befriedigung des Gläubigers im Verwertungsverfahren ist die Umrechnung vorzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: EO §79 ffEO §82SchuldtitelV §1
Rechtssatz: Zuständig zur Exekutionsbewilligung auf Grund einer vor einem Deutschen Amtsgericht 1936 errichteten Anerkenntnisurkunde ist das Bezirksgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 241/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 241/54 Schlagworte Verordnung zur einheitlichen Regelung der Vollstreckung... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte auf Grund eines Exekutionstitels, der von einem Gerichte des Deutschen Reiches stammte, die beantragte Exekution zum Teil bewilligt, zum Teil den Exekutionsantrag abgewiesen. Gegen den abweisenden Teil des Beschlusses hatte die betreibende Partei Rekurs erhoben; das Rekursgericht hat diesem Rekurse nicht Folge gegeben und den abweisenden Teil der erstgerichtlichen Entscheidung bestätigt. Gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes hat die betreibende Partei Revi... mehr lesen...