Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den Beschlüssen ON 12, 14, 35, 56 und 62 Geldstrafen, die im Instanzenzug jeweils herabgesetzt wurden. Rechtskräftig festgesetzt wurden diese Strafen (zufolge der Beschlüsse zu AZ 3 Ob 125/08s, 3 Ob 163/08d und 3 Ob 183/08w) demnach mit 40.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. Mai 2001. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewarb und verkaufte sie ein dafür entwickeltes Musik-Quiz, das sie mit „BUZZ" bzw „BUZZ!" bezeichnete. Das Spiel besteht aus einer (weiteren) Software und vier Steuereinheit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Ihre Summe ergab 3.850 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Ver... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht rechtskräftigen) einstweiligen Verfügung gegen die vier verpflichteten Parteien erlassenen Verbots gegen diese Exekution nach § 355 EO. Über die Erstverpflichtete wurden bis einschließlich ON 181 zahlreiche Geldstrafen bis zur Höhe von 15.000 EUR, über den Drittverpflichteten bis einschließlich ON 143 solche bis 10.000 EUR verhängt. Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien sind aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils verpflichtet, ab sofort in einem näher bezeichneten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkehrsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere ..., auf einer größeren Verkehrsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit rechtskräftigem Beschluss bewilligte das Erstgericht am 27. Dezember 2003 die E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B***** s.r.l., ***** Italien, vertreten durch Dr. Josef Thaler und Mag. Wilfried Huber, Rechtsanwälte in Zell am Ziller, wider die verpflichtete Partei "I*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Satt... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis im Konkurs wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 990.000,-- (Teilbetrag) und der Kosten des Exekutionsantrages von S 11.828,40 die Fahrnisexekution (sowie die Forderungsexekution nach § 294 EO) bewilligt. Auf Grund eines Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis im Konkurs wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 990.000,--... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 AEO §355 II
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aufschiebung einer Unterlassungsexekution ist, dass die Weiterführung der Exekution trotz Möglichkeit der Rückzahlung der Strafen mit Nachteilen verbunden wäre, deren Ersatz die verpflichtete Partei von der betreibenden Partei nicht erlangen könnte, falls die Exekutionsführung zu Unrecht erfolgt. Solche Umstände können etwa darin gelegen sein, dass die verpflichtete Partei ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Betrages von S 1,147.746,-- sA gegen den Verpflichteten die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO und die Pfändung der Geschäftsanteile des Verpflichteten an drei Gesellschaften mbH. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieser Geschäftsanteile blieb vorbehalten. Was die letztgenannte Exekution angeht, wurden dem Verpflichteten das Verfügungsverbot und den drei Ge... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Fahrnisexekution. In ihrer am 2.11.1995 beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Oppositionsklage stellte die verpflichtete Partei einen Aufschiebungsantrag. Mit Beschluß vom 24.4.1996 (ON 47) trug das Erstgericht der verpflichteten Partei den Erlag eines Kostenvorschusses von S 15.000,-- für die Schätzung des Wertes jener Pfandgegenstände auf, für die kein Bleistiftwert besteht. Den gegen diesen Be... mehr lesen...
Begründung: Am 2.März 1987 schloß die (als klagende Partei bezeichnete) betreibende Partei mit der (als beklagte Partei bezeichneten) verpflichteten Partei vor dem Bezirksgericht Baden zu 3 C 407/87 folgenden Vergleich: "Festgestellt wird, daß die klagende Partei der beklagten Partei das Bestandobjekt in 2500 Baden, Wassergasse 3/23, prekaristisch überlassen hat. Die beklagte Partei verpflichtet sich, das Bestandobjekt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der eingeschriebenen Aufkün... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichteten Parteien auf Grund eines Teilurteils zur Hereinbringung der Forderung von S 3 Millionen sA die Fahrnisexekution bewilligt. Die Exekution wurde am 5. Mai 1988 durch Pfändung einer größeren Anzahl von Fahrnissen vollzogen. Der Gerichtsvollzieher setzte im Pfändungsprotokoll nicht gemäß § 563 Abs. 2 Geo. den Bleistiftwert ein, sondern brachte gemäß § P. 96 Abs. 1 DV den Vermerk "Fachschätzung" an. Am 19. Mai 1988 bean... mehr lesen...
Norm: EO §42 C4EO §43 Abs2
Rechtssatz: Soll die Fahrnisexekution auch hinsichtlich zukünftiger Exekutionsakte - das sind solche, die zur Pfändung von weiteren Fahrnissen führen können - aufgeschoben werden, so ist § 43 Abs 2 EO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 184/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 184/88 SZ 62/23 ... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 CEO §55 Abs2EO §275 Abs2
Rechtssatz: Steht für gepfändete Gegenstände weder ein Schätz- noch ein Bleistiftwert fest, so sind sie, wenn bis zum Versteigerungstermin noch ausreichend Zeit zur Verfügung steht, zwecks Bemessung der bei der Aufschiebung der Exekution aufzuerlegenden Sicherheit zu schätzen. Dem steht § 275 Abs 2 Satz 2 EO nicht entgegen. Den Aufschiebungswerber trifft die Beweislast und die Pflicht, die Kosten... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte mit Beschluß vom 18. November 1987 der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und sprach aus, daß die Verhängung der Geldstrafe dem Exekutionsgericht vorbehalten werde. Den dem Exekutionsgericht übermittelten Ausfertigungen der Exekutionsbewilligung war d... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und ferner zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags und der weiteren Exekutionskosten die Fahrnisexekution, bestimmte die Kosten des Exekutionsantrags und sprach schließlich aus, daß die Verhängung ein... mehr lesen...
Norm: EO §42 C1EO §43 Abs2EO §355 VIIIaEO §355 IX
Rechtssatz: Will der Verpflichtete durch Aufschiebung der Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen die Verhängung weiterer Beugestrafen verhindern, so muss er behaupten und nachweisen, dass die Befolgung des Unterlassungsgebotes für ihn mit einem schwer zu ersetzenden Nachteil verbunden wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 107/88 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §43 Abs2EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Gegenstände, die nach Behauptungen des Verpflichteten fremdes Eigentum sind, sind bei der Berechnung der bisher durch den Vollzug der Exekution erzielten Deckung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 132/76 Entscheidungstext OGH 29.10.1976 3 Ob 132/76 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 CEO §78ZPO §46 Abs2
Rechtssatz: 1. Wird eine Exekution gegen Erlag einer Sicherheit (in barem Geld) aufgeschoben, so kann der Richter gem § 56 Abs 2 ZPO eine Sicherheitsleistung durch einen zahlungsfähigen Bürgen (Bankgarantie; sh SZ 32/46) zulassen. 2. Die Rechtskraftwirkung des Gerichtserlages tritt in einem solchen Fall erst mit der Zulassung der Sicherheitsleistung ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...