Begründung: Die Klägerin behauptet, über die Werknutzungsrechte für ein bestimmtes Design zu verfügen. Die Beklagte vertreibt in ihren Einrichtungshäusern ähnlich gestaltete Möbel. Zur Sicherung ihres mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs beantragt die Klägerin, der Beklagten die Vervielfältigung und/oder Nachahmung und/oder Verbreitung des Designs sowie verwechselbar ähnlicher Designs auf Einrichtungsgegenständen zu untersagen. Zur
Begründung: stützt sie sich einerseit... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs2 IVAEO §390 Abs2 VEO §390 Abs2 VIEO §390 Abs3 IVAEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VIEO §402 Abs3
Rechtssatz: Wird die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 390 Abs 2 EO vom Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht, beginnt die Rekursfrist frühestens mit Erlag der Sicherheit zu laufen, auch wenn die einstweilige Verfügung dem Antragsgegner irrtümlich schon zuvor zugestellt worden sein sollte. E... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien, in der Folge nur klagende und beklagte Partei genannt, bestand ein Unternehmenspachtvertrag. Wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs erklärte die klagende Partei als Verpächterin die Auflösung des Vertrags nach § 1118 ABGB und begehrte mit ihrer Klage die Feststellung der Auflösung des Pachtvertrags zum 15. Juni 2005 und die Übergabe des verpachteten Unternehmens auf einer bestimmten Liegenschaft. Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Räumung und Über... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Kostenforderung von 18.523,81 EUR (er obsiegte als beklagte Partei im Verfahren AZ 29 Cg 157/03b des Landesgerichts St. Pölten in zwei Instanzen) die Fahrnisexekution. Die Exekution wurde über Antrag der verpflichteten Partei mit dem rechtskräftigen Beschluss des Erstgerichts vom 9. Jänner 2006 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die außerordent... mehr lesen...
Begründung: Auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 15. Februar 2006 zur gleichen Geschäftszahl in Erledigung des Rechtsmittels der betreibenden Partei gegen Beschlusspunkt III. des Rekursgerichts wird verwiesen. Auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 15. Februar 2006 zur gleichen Geschäftszahl in Erledigung des Rechtsmittels der betreibenden Partei gegen Beschlusspunkt römisch III. des Rekursgerichts wird verwiesen. Aufgrund eines von ihm erwirkten, in zwei... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 18. 2. 2001, ON 9, verbot das Erstgericht den Beklagten, das beim Einkaufszentrum "P*****" in P*****, neu errichtete, in der Grundrissform einem Polygon entsprechende, oberirdische, mehrgeschoßige Parkdeck (Hochgarage) für das Einstellen von Kraftfahrzeugen von Kunden, Lieferanten und Angestellten des Einkaufszentrums "P*****" zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Das Erstgericht machte den Vollzug der einstweiligen Verf... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 BEO §390 Abs2 IVAEO §390 Abs2 VEO §390 Abs2 VIEO §390 Abs3 IVAEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VIZPO §50 Abs2
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei ist durch eine einstweilige Verfügung vor Erlag einer der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheit nicht beschwert, weil die einstweilige Verfügung erst durch den Erlag der Sicherheit wirksam wird. Das gilt auch dann, wenn die einstweilige Verfügung dem Gegner der gefährdeten Pa... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 19. 2. 2001, ON 6, verbot das Erstgericht den Beklagten, das beim Einkaufszentrum "P*****" in P*****, neu errichtete, in der Grundrissform einem Polygon entsprechende, oberirdische, mehrgeschoßige Parkdeck (Hochgarage) für das Einstellen von Kraftfahrzeugen von Kunden, Lieferanten und Angestellten des Einkaufszentrums "P*****" zu verwenden oder durch Dritte verwenden zu lassen. Das Erstgericht machte den Vollzug der einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der P***** Gesellschaft mbH behauptet zur
Begründung: ihres auch auf § 1 UWG gestützten und mittels einstweiliger Verfügung zu sichernden Unterlassungsanspruches, die Beklagte habe gegen das in Punkt IX. der Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin vom 8. 5. 1995 enthaltene Wettbewerbsverbot dadurch verstoßen, daß sie mittelbar Beteiligungen an dritten Gesellschaften halte, welche in den Kiesgruben S***** und W***** Kies zur ... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VI
Rechtssatz: Da mit dem Vollzug der einstweiligen Verfügung nicht vor Nachweis des Erlages der (tauglichen) Sicherheitsleistung begonnen werden darf (§ 390 Abs 3 EO), hätte dem Rekurs der Beklagten vor diesem Zeitpunkt auch die Beschwer gefehlt, wäre nicht ihrem Aufschiebungsantrag mit Beschluß stattgegeben worden. Entscheidungstexte 4 Ob 272/98y Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §390 Abs3 IIIEO §390 Abs3 IVDZPO §84 II
Rechtssatz: Ist die vorgelegte Bankgarantie keine taugliche Sicherheit, muß das Erstgericht im Rahmen eines Verbesserungsverfahrens - das nach der jüngeren Rsp zur Verbesserung von Inhaltsmängeln nicht nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren gem. § 54 Abs 3 EO idF EO-Nov 1995, sondern in allen exekutionsrechtlichen Verfahren geboten ist, soweit es nicht um die Wahrung des Grundbuchsrange... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 7.6.1994 wurde die Landes-Hyothekenbank Tirol verpflichtet, dem dortigen Kläger und nunmehrigen Gegner der gefährdeten Parteien einen Betrag von $ 200.600,-- samt 6 % Zinsen aus $ 200.000,-- seit dem 3.12.1992 zu bezahlen. Dieses Urteil wurde mit Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 12.9.1994 bestätigt und erwuchs in Rechtskraft. Mit Antrag vom 9.11.1994 begehrten die gefährdeten Parteien (in der Folge Antr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marianne E*****, vertreten durch Dr.Karl L.Vavrovsky und Dr.Ingrid Stöger, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Anton E*****, vertreten durch Dr.Herbert Pflanzl und Dr.Ägidius Horvatits, Re... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. M*** P*** S.p.A. in Ponte di Piave, Italien, wurde mit Fusionsvertrag vom 25.5.1984 in die klagende Partei aufgenommen. Die Fa. M*** P*** S.p.A. ist Inhaberin der international registrierten Wortbildmarken Nr. 461.173 und 467.814, bestehend aus dem Wort "S***" und einem stilisierten, oben offenen vierblättrigen Kleeblatt. Diese Marken, die für Kleidung und Schuhe (Warenklasse 25) eingetragen sind, genießen auf Grund des Madrider Markenabkommens Schutz in Österr... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15. 5. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Unterfertigung eines inhaltlich bestimmt angeführten, verbücherungsfähigen Kaufvertrages in beglaubigter Form schuldig zu erkennen. Der Beklagte habe als grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** den bereits übergebenen Dachboden des Hauses I*****, mit der Einwilligung zur
Begründung: von Wohnungseigentum an den Kläger verkauft (schriftliches Anbot des Bekl... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs2EO §390 Abs3 IEO §390 Abs3 IVEEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3EO §396
Rechtssatz: Wurde die vom Rekursgericht erhöhte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erlegt, so bedarf es keiner ausdrücklichen Aufhebung auch der vorzeitig gesetzten Vollzugsakte zur Herstellung der Verfahrenslage nach § 390 Abs 3 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 534/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs3 IVAEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VIEO §390 Abs3 VII
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 390 Abs 3 EO kann in dem Fall, daß erst das Rekursgericht der gefährdeten Partei eine Kaution aufträgt, hinsichtlich der Invollzugsetzung der EV nicht angewendete werden, wenn das Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch auf Grund der Entscheidung des Erstgerichtes bereits vollzogen worden ist. Die entgegengesetzte Rechtsansicht würde den... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ über den auf die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gestützten Antrag der klagenden und gefährdeten Partei folgende einstweilige Verfügung: „Zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei wider ihren Antragsgegner auf Unterlassung aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, den die gefährdete (klagende) Partei aufgrund verschiedener Handlungen ihres Gegners behauptet, wird diesem verboten, Behauptungen, dass si... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs3 IEO §390 Abs3 V
Rechtssatz: Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner noch vor Erlag der Sicherheitsleistung? Entscheidungstexte 4 Ob 359/61 Entscheidungstext OGH 21.11.1961 4 Ob 359/61 JBl 1962,333 5 Ob 257/66 Entscheidungstext OGH 15.09.1966 5 Ob 257/66 Teilweise gegenteilig; Beisatz: Zustel... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs2 VEO §390 Abs3 VEO §396
Rechtssatz: Die in einem Verbot bestehende einstweilige Verfügung wird durch Zustellung des Verbotes an den Antragsgegner bereits vollzogen. Die Frist des § 396 EO wird daher überhaupt nicht in Lauf gesetzt. Ist aber der Vollzug von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden, tritt die Wirksamkeit der Einstweiligen Verfügung erst nach Erlag der Sicherstellung ein. In diesem Falle wird die Frist d... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6EO §390 Abs3 IEO §390 Abs3 IVDEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VI
Rechtssatz: Bewilligt das Gericht erster Instanz eine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 6 EO, macht jedoch das Rekursgericht die Bewilligung vom Erlage einer Sicherheitsleistungabhängig, so besteht kein Anstand, daß das Verbot bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Grundbuche verbleibt. Entscheidungstexte 1 Ob 2... mehr lesen...
Norm: EO §390 Abs3 IVEEO §390 Abs3 VEO §390 Abs3 VI
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung verliert trotz Erlages der von der ersten Instanz festgesetzten Sicherheit ihre Wirksamkeit, wenn das Rekursgericht eine erhöhte Sicherheit fordert und anordnet, daß die einstweilige Verfügung erst nach Erlag dieser erhöhten Sicherheit zu vollziehen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 585/31 Entscheidungst... mehr lesen...