Norm
EO §390 Abs3 IVARechtssatz
Die Bestimmung des § 390 Abs 3 EO kann in dem Fall, daß erst das Rekursgericht der gefährdeten Partei eine Kaution aufträgt, hinsichtlich der Invollzugsetzung der EV nicht angewendete werden, wenn das Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch auf Grund der Entscheidung des Erstgerichtes bereits vollzogen worden ist. Die entgegengesetzte Rechtsansicht würde den Sicherungszweck der EV vereiteln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0005722Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014