Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Räumung (nur) von Bungalows auf der EZ ***** des Grundbuchs ***** S*****, zuletzt mit folgender zusammengefasster
Begründung: Die Klägerin habe die Liegenschaft am 20. 2. 2007 im Verfahren 8 E 1294/03s des Bezirksgerichts Gänserndorf um ein Meistbot von 260.000 EUR zugeschlagen erhalten, sodass sie außerbücherliche Eigentümerin sei. Auf der Liegenschaft befänden sich sechs Bungalows, von denen die Beklagte vier titel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verwiesen wird vorerst auf den Aufhebungsbeschluss des erkennenden Senats im 1. Rechtsgang 3 Ob 235/01g = ÖBA 2003, 951. a) Die nach § 488 Abs 4 ZPO dem Berufungsgericht aufgetragene vorherige Bekanntgabe, dass es gegen die erstinstanzliche Würdigung eines Beweises Bedenken habe, um den Parteien Gelegenheit zu geben, eine neuerliche Aufnahme dieses Beweises durch das Berufungsgericht zu beantragen, kommt nach dem klaren Ges... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger) begehrten, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagte) schuldig zu erkennen, einen Kaufvertrag über eine bestimmte Liegenschaft samt Aufsandungserklärung nach dem näheren Inhalt des Urteilsantrags zu unterfertigen. Überdies beantragten sie zur Sicherung ihres Übereignungsanspruchs die Erlassung eines grundbücherlich anzumerkenden Belastungs- und Veräußerungsverbots. Sie br... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Sieglinde H***** wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 17. 11. 1995, 26 S 478/95d der Konkurs eröffnet. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) ist Masseverwalter. Die Gemeinschuldnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1049 Grundbuch ***** G***** des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz. Bei dieser Liegenschaft ist die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung angeme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Judikatur und Lehre stimmen darin überein, daß ein unbedingter Anspruch des Mieters, eine freigewordene Nachbarwohnung nach Maßgabe des § 5 Abs 2 MRG zur Zumietung angeboten zu bekommen, erst entsteht, wenn der Vermieter in rechtlich relevanter Weise seinen Willen manifestiert, die fragliche Wohnung einem Dritten zu vermieten (WoBl 1992, 31/24; MietSlg 45/25; Krejci im HBzMRG, 217 f; Würth in Rummel2, Rz 6 zu § 5 MRG). ... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs2 BEO §378 Abs2 CEO §381 AMRG §5 Abs2MRG §37 Abs3 Z22
Rechtssatz: Gemäß § 378 EO in Verbindung mit § 381 EO und § 37 Abs 3 Z 22 MRG kann die Sicherung des Anspruches nach § 5 Abs 2 MRG auf Legung eines Zumietangebotes verlangt werden. Es besteht jedoch - ausgehend von einem bereits entstandenen Zumietungsanspruch - kein Anspruch, dem Antragsgegner die Legung eines entsprechenden Anbots aufzutragen. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei, im folgenden Beklagter, und Margrit K***** sind je zur Hälfte Miteigentümer unter anderem der Liegenschaften EZ 17 Grundbuch ***** des Bezirksgerichtes ***** und EZ 88 Grundbuch ***** des Bezirksgerichtes *****. Zum Gutsbestand der ersteren gehören die Grundstücke 11 Alpe, 12 Wald, 13 Alpe, 14 Alpe, 15/1 Alpe, 15/2 Sonstige (Unproduktiv), 16 Wald, 17 Wald, 19 Wald, 20 Wald, 21 Alpe, 22 Wald, 23 Wald, 24 Wald, 25 Wald, 26 Wa... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist die Schwiegertochter der Antragsgegner. Der Erstantragsgegner betreibt ein Lohnfuhrwerksunternehmen und besitzt die Genehmigung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, die Zweitantragsgegnerin betreibt einen Weingroßhandel, eine Gastwirtschaft sowie eine Sodawassererzeugung. Alois M jun, der Gatte der Antragstellerin, erhielt von ihr ein Heiratsgut von 40.000 DM. Mindestens 30.000 DM hievon legte er in dem Unternehmen seiner Eltern an. Mit rec... mehr lesen...
Norm: EO §294 M4EO §308 D4EO §378 Abs2 B
Rechtssatz: Die bloße Pfändung einer Forderung (ohne Überweisung) berechtigt den betreibenden Gläubiger nicht zur Drittschuldnerklage, daher auch nicht zur Erwirkung einer einsteiligen Verfügung gegen den Drittschuldner. Der betreibende Gläubiger erwirbt durch die bloße Pfändung auch keine (durch die Überweisung) bedingte Forderung gegen den Drittschuldner (vgl JBl 1961,277). Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs2 BEO §390 Abs1 III4. EVHGB Art7 Nr15
Rechtssatz: Der vormalige Gesellschafter, der dem Gläubiger gebenüber seine Haftung bestreitet, kann nicht der Gesellschaft gegenüber eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Befreiungsanspruches bezüglich der bestrittenen Schuld erwirken, da es an einer Bescheinigung dieses Anspruches fehlt. Auch von einem bedingten Anspruch, wie er in JBl 1952,469 erworben wurde, kann hier nicht gesp... mehr lesen...
Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt - Wien vom 29. Oktober 1958 wurde dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei der Nachlaß seines Vaters Ing. Karl W. zur Gänze mit der Beschränkung der sich auf 5/8-Anteile des Nachlasses beziehenden nicht zu verbüchernden fideikommissarischen Substitution eingeantwortet. Die Klägerin behauptet, vom Beklagten die zum Nachlaß seines Vaters gehörige Liegenschaft EZ. 3399, Katastralgemeinde L., Haus in Wien I... mehr lesen...
Norm: ABGB §696EO §378 Abs2 B
Rechtssatz: Regressanspruch - bedingter Ausspruch; Abgrenzung gegenüber der bloßen Möglichkeit, daß ein Recht künftig entsteht. Entscheidungstexte 2 Ob 502/60 Entscheidungstext OGH 22.12.1960 2 Ob 502/60 RZ 1961,45 = JBl 1961,277 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0005136 ... mehr lesen...
Die Gegnerin der gefährdeten Partei erwarb am 7. April 1955 von Marie P. mehrere zur EZ. 19 der Katastralgemeinde B. gehörige Grundstücke. Die grundbücherliche Durchführung dieses Kaufvertrages schob sie auf, weil sie die Grundstücke sogleich weiterverkaufen wollte. Die gefährdete Partei behauptet in der von ihr eingebrachten Klage, daß ihr die Antragsgegnerin die zur EZ. 19 der Katastralgemeinde B. gehörigen Grundstücke Nr. 35/1, 35/2, 35/3 (mit Wohnhaus Nr. 5), 686, 687 und 755/16 d... mehr lesen...
Norm: ABGB §438EO §378 Abs2EO §382 Z6 II6stmkGVG §1
Rechtssatz: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung durch Veräußerungsverbot und Belastungsverbot, wenn sich der Verkäufer weigert, den mündlich geschlossenen Kaufvertrag in Schriftform abzuschließen. Daß der Vertrag noch der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, ist kein Hindernis für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, da vorher der Anspruch des Käufers auf Einverlei... mehr lesen...