Norm
ABGB §438Rechtssatz
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung durch Veräußerungsverbot und Belastungsverbot, wenn sich der Verkäufer weigert, den mündlich geschlossenen Kaufvertrag in Schriftform abzuschließen. Daß der Vertrag noch der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, ist kein Hindernis für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, da vorher der Anspruch des Käufers auf Einverleibung ein bedingter ist. (vgl schon SZ 5/57)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005198Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021