Norm
EO §374Rechtssatz
Exekution zur Sicherstellung durch Pfandrechtsvormerkung ist unzulässig, wenn auf derselben Liegenschaft zufolge früherer Bestellung für dieselbe Forderung bereits ein Pfandrecht einverleibt wurde; eine solche Pfandrechtsvormerkung ist weder in laufender Rangordnung noch im Range des bestehenden Pfandrechtes statthaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1920:RS0004878Dokumentnummer
JJR_19201222_OGH0002_00200R00237_2000000_001