RS OGH 1960/11/9 3Ob402/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1960
beobachten
merken

Norm

EO §285
EO §286
EO §374

Rechtssatz

Wird eine durch Pfändung im Wege einer Sicherstellungsexekution gesicherte Forderung, die vor der Meistbotsverteilungstagsatzung vollstreckbar geworden ist und für die keine Versteigerung bewilligt wurde, zur Verteilungstagsatzung nicht angemeldet, findet auf sie keine Zuweisung statt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 402/60
    Entscheidungstext OGH 09.11.1960 3 Ob 402/60
    EvBl 1961/47 S 75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0003758

Dokumentnummer

JJR_19601109_OGH0002_0030OB00402_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten