Mit ihrer Widerklage begehrt die Widerklägerin, die Widerbeklagte zur Zahlung von EUR 450.000,-- sA zu verurteilen. Im Ausgangsverfahren zu 23 Cg 235/05t des HG Wien mache die Widerbeklagte einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von EUR 200.000,-- sA geltend. Tatsächlich schulde die Widerbeklagte aus dem abgeschlossenen Lizenzvertrag eine weitere Rate an vereinbartem Kostenersatz sowie die vereinbarte Mindestpauschallizenz für 2003. Mit Schriftsatz vom 03.05.2007 (ON 36) dehnte die Wi... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei als Klägerin (in der Folge immer: Betreibende) erwirkte gegenüber dem Verpflichteten als Erstbeklagtem (in der Folge immer: Verpflichteter), gegenüber seiner Ehegattin (Zweitbeklagte) und gegenüber seiner Tochter (Drittbeklagte) am 18. Juni 2009 ein klagestattgebendes Versäumungsurteil des Erstgerichts über Zahlung von 36.340 EUR samt 8,875 % Zinsen p.a. seit 21. April 2009 und 2.484,92 EUR Kosten. Der Klage liegt die Behauptung zugrunde, dem Verpf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung Exekution zur Sicherstellung nach § 371 Z 1 EO auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das die verpflichtete Partei I. Berufung, II. (Antrag auf) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, III. Widerspruch eingebracht hatte. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung Exekution zur Sicherstellun... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z1ZPO §396 DZPO §442
Rechtssatz: Der Bewilligung der Sicherstellungsexekution nach § 371 Z 1 EO steht auch dann kein Hindernis entgegen, wenn der Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer dagegen erhobenen Berufung (mit oder ohne Reihung) kumuliert wird (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 3 Ob 112/03x Entscheidungstext OGH 24.06.2003 3 Ob 112/... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger brachte am 29. Oktober 2002 beim Landesgericht Salzburg als Titelgericht zu AZ 11 Cga 262/01t den Antrag auf Bewilligung von Fahrnis- und Forderungsexekutionen zur Sicherstellung der Forderung auf Grund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Salzburg vom 3. Juni 2002 von (restlichen) 101.159,96 EUR samt 10 % Zinsen seit 22. Oktober 2001 und der Kostenforderung von 4.180,45 EUR ein. Das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht ... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z1ZPO §396 DZPO §442
Rechtssatz: Der Bewilligung der Sicherstellungsexekution nach § 371 Z 1 EO steht auch dann kein Hindernis entgegen, wenn der Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer dagegen erhobenen Berufung (mit oder ohne Reihung) kumuliert wird (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 3 Ob 112/03x Entscheidungstext OGH 24.06.2003 3 Ob 112/... mehr lesen...
Norm: EO §370EO §371EO §371aZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei bestätigenden Entscheidungen können auch die Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts nach § 371 EO gesichert werden. Entscheidungstexte 15 R 241/02z Entscheidungstext OLG Wien 20.11.2002 15 R 241/02z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2002:RW000... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die nunmehr verpflichtete Partei begehrte im Erkenntnisverfahren von den beiden Beklagen ***** und ***** die Bezahlung von S 251.060,- sA. Das Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 3.5.2001, ON 25, abgewiesen. Diese Entscheidung wurde mit Urteil des OLG Wien vom 6.12.2001, ON 35, bestätigt, wobei die ordentliche Revision zunächst für unzulässig erklärt wurde. Die Klägerin brachte am 1.2.2002, ON 36, die ordentliche Revision ein, verbunden mit einem... mehr lesen...
Norm: ZPO §41EO §371
Rechtssatz: Ersatz der Kosten der Zustellung eines in § 371 EO genannten Titels Entscheidungstexte 15 R 41/99f Entscheidungstext OLG Wien 25.03.1999 15 R 41/99f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000313 Dokumentnummer JJR_19990325_OLG0009_01500R00041_9... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Betreibenden erließ das Erstgericht am 14.7.1998 gegenüber dem Verpflichteten einen Wechselzahlungsauftrag, in dem ihm aufgetragen wurde, einen Betrag von S 500.000,-- samt 12,75% Zinsen seit 9.7.1998, S 1.666,60 an Wechselprovision sowie die mit S 14.127,80 bestimmten Verfahrenskosten zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen Einwendungen zu erheben. Nachdem der Wechselzahlungsauftrag an der ursprünglich angegebenen Anschrift nicht zustellbar war, beantra... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z2EO §375ABGB §364c C1GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Ein intabuliertes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert den Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten zwangsweisen Vormerkung eines Pfandrechtes durch das Exekutionsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 185/98x Entscheidungstext OGH 21.10.1998 3 Ob 185/98x Veröff: SZ 71/170 ... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z2EO §375ABGB §364c C1GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Ein intabuliertes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert den Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten zwangsweisen Vormerkung eines Pfandrechtes durch das Exekutionsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 185/98x Entscheidungstext OGH 21.10.1998 3 Ob 185/98x Veröff: SZ 71/170 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 20.6.1997, 9 Cg 228/97 g, wurde eine Klage des hier Verpflichteten gegen die hier betreibenden Parteien abgewiesen und der Verpflichtete schuldig erkannt, den betreibenden Parteien an Prozesskosten S 184.810,56 zu ersetzen. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht mit Urteil vom 14.11.1997, 4 R 226/97 k. Gleichzeitig wurde der Verpflichtete schuldig erkannt, den betreibenden Parteien... mehr lesen...
Norm: EO §371
Rechtssatz: Die beantragte Exekution zur Sicherstellung nach § 371 (hier Z 1) EO kann auch dann bewilligt werden, wenn der Titel im Zeitpunkt der Entscheidung schon vollstreckbar ist. Die Sicherungsexekution geht mit der Bewilligung sofort von selbst in eine Exekution zur Hereinbringung über. Anmerkung 0000037 Entscheidungstexte 1 R 450/98d Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §371ZPO §505 Abs4
Rechtssatz: Trotz Erhebung einer (nur) außerordentlichen Revision ist nach Ablauf der Leistungsfrist schon die Exekution zur Befriedigung zulässig. Anmerkung 0000036 Entscheidungstexte 1 R 450/98d Entscheidungstext LG Feldkirch 22.09.1998 1 R 450/98d European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: EO §371
Rechtssatz: Die Exekution nach § 371 Z 1 EO ist nur zur Sicherung der in erster Instanz (auch dem Beklagten) zugesprochenen Kosten, nicht aber auch der Kosten des Berufungsverfahrens zulässig. Anmerkung 0000035 Entscheidungstexte 1 R 450/98d Entscheidungstext LG Feldkirch 22.09.1998 1 R 450/98d Eu... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIEO §3 IIIDEO §93 Abs1 Z10EO §54EO §371 Z1EO §375
Rechtssatz: Ist die Zustellung eines Versäumungsurteiles, gegen das Widerspruch erhoben wurde, der Aktenlage nach erfolgt, so wäre die Unwirksamkeit der Zustellung wegen mangelnder Prozeßfähigkeit des Beklagten vom Exekutionsgricht (= Titelgericht) bei der Beschlußfassung über den Exekutionsantrag nur bei Offenkundigkeit, nicht aber schon bei bloßen Bedenken gegen die mangeln... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Erstgericht am 1.7.1997 eingebrachten Klage begehrte die hier betreibende Partei, den hier Verpflichteten zur Zahlung eines Betrages von S 2,358.708 sA zu verpflichten. Nach einem Zustellanstand gab die dortige Klägerin am 16.9.1997 bekannt, daß der dort Beklagte sich für einige Zeit in der Landessonderkrankenanstalt Hermagor (Rehab-Zentrum) befinde, es werde die Zustellung unter dieser Adresse beantragt. Dem Beklagten wurde sodann am 19.9.1997 die Klage... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIEO §3 IIIDEO §93 Abs1 Z10EO §54EO §371 Z1EO §375
Rechtssatz: Ist die Zustellung eines Versäumungsurteiles, gegen das Widerspruch erhoben wurde, der Aktenlage nach erfolgt, so wäre die Unwirksamkeit der Zustellung wegen mangelnder Prozeßfähigkeit des Beklagten vom Exekutionsgricht (= Titelgericht) bei der Beschlußfassung über den Exekutionsantrag nur bei Offenkundigkeit, nicht aber schon bei bloßen Bedenken gegen die mangeln... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergangenen rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Feldkirch vom 29.11.1995, 24 Vr 1074/94, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 2,813.100 gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung von Fahrnissen und Forderungen bewilligt. Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergan... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 bewilligte das Landesgericht Wr.Neustadt als Titelgericht der Betreibenden aufgrund des nach der damaligen Aktenlage der Verpflichteten am 29.2.1995 durch Hinterlegung zugestellten Wechselzahlungsauftrages vom 6.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Sicherung einer Forderung von S 2,000.000,-- sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes zugunsten der Betreibenden auf der der Verpflichteten gehörenden Liegenschaft EZ 878 GB 72158 Reifn... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Norm: EO §1 IIBEO §370EO §371 Z1EO §371 Z2EO §373EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ausgenommen den Fall eines auf Grund eines Widerspruches aufgehobenen Versäumungsurteiles ist auch eine Exekution zur Sicherstellung nur zulässig, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ist ein Wechselzahlungsauftrag durch spätere Zurückweisung der Klage wegen Streitanhängigkeit und Zustellung dieses Beschlusses an die Partei wirksam beseitigt worden, kann auf dieser Grund... mehr lesen...
Norm: EO §1 IIBEO §370EO §371 Z1EO §371 Z2EO §373EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ausgenommen den Fall eines auf Grund eines Widerspruches aufgehobenen Versäumungsurteiles ist auch eine Exekution zur Sicherstellung nur zulässig, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ist ein Wechselzahlungsauftrag durch spätere Zurückweisung der Klage wegen Streitanhängigkeit und Zustellung dieses Beschlusses an die Partei wirksam beseitigt worden, kann auf dieser Grund... mehr lesen...
Norm: EO §1 IIBEO §370EO §371 Z1EO §371 Z2EO §373EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ausgenommen den Fall eines auf Grund eines Widerspruches aufgehobenen Versäumungsurteiles ist auch eine Exekution zur Sicherstellung nur zulässig, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ist ein Wechselzahlungsauftrag durch spätere Zurückweisung der Klage wegen Streitanhängigkeit und Zustellung dieses Beschlusses an die Partei wirksam beseitigt worden, kann auf dieser Grund... mehr lesen...