Norm: EO §358EO §397EO §398
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann bei Vorliegen einer notorischen Äußerung zu einem im Wesentlichen gleichen Antrag nur dann zulässig Widerspruch gegen die Höhe der Strafe wegen der fehlenden Gelegenheit zur Äußerung erheben, wenn er sich auf für die Strafzumessung wesentliche neue Tatsachen beruft. Nur für diesen Fall gilt der Verweis in § 358 Abs 2 letzter Satz EO auf § 398 Abs 1 EO, wonach über den Widerspruch mü... mehr lesen...
Norm: EO §358
Rechtssatz: Das nunmehr eingeführte Widerspruchssystem lässt das Bedürfnis für diese Durchbrechung des Neuerungsverbots entfallen. Will der Verpflichtete, der bisher dazu nicht gehört wurde, zur Frage der Strafhöhe neue, bisher nicht aktenkundige Umstände vorbringen, steht hiefür der Widerspruch zur Verfügung. Entsprechendes Rekursvorbringen unterfällt hingegen dem Neuerungsverbot. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Vergleichs vom 22. Jänner 2009, abgeschlossen vor dem nunmehrigen Rekursgericht, zu AZ *****, hat die verpflichtete Partei der betreibenden Partei zu Handen des Klagevertreters bis zum 2. März 2009 eine dem § 1012 ABGB entsprechende Abrechnung über 1.) die Entschuldung der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht inklusive der Gesellschafter; 2.) die Kosten des Strafverfahrens ***** des Landesgerichts *****; 3.) die Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabsc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte - nach Einholung einer Äußerung der verpflichteten Parteien zu den Strafzumessungsgründen gemäß § 358 Abs 2 EO - die Exekution nach § 355 EO und verhängte über jede der verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 1.000 EUR. Das Rekursgericht hob die über die verpflichteten Parteien verhängten Geldstrafen auf je 5.000 EUR an. Die verpflichteten Parteien zeigen in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erheblichen Rechtsfragen auf: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei T***** AG, *****, vertreten durch e/n/w/c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die verpflichtete Partei M***** GmbH, *... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei hat aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 18. April 2007, AZ 19 Cg 43/07f, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von periodischen Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung „Ö*****", die Ankündigung und/oder Durchführung von Gewinnspielen, insbesondere des „10.000 Euro-Poker" Gewinnspiels, zu unterlassen, wenn dabei Preise nicht unbedeutenden Wertes gewonnen werden können, und zur Teiln... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Vergleichs vom 19. Februar 2003 vor dem Handelsgericht Wien zu AZ 18 Cg 198/02h hat es die verpflichtete Partei zu unterlassen, bei der Werbung Kunden selbst oder durch Kundenwerber irreführende Angaben zu den Folgen des Umstiegs auf ein Tarifmodell für Festnetztelefoniedienstleistungen der beklagten Partei zu machen, insbesondere zu behaupten, dass durch den Umstieg auf den Tik Tak-Tarif der beklagten (nun verpflichteten) Partei die „Grundgebühr billiger w... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 17 Cg 31/05y des Handelsgerichts Wien wurde die verpflichtete Partei (dort drittbeklagte Partei) mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 7. November 2005 gegenüber den betreibenden Parteien zur Unterlassung verpflichtet, 1. das Zeichen „M*****" für näher bezeichnete Waren und Dienstleistungen, für die eingetragene Marken der betreibenden Parteien bestehen, zu verwenden „oder bei derartigen Handlungen mitzuwirken"; 2. das Zeichen „M*****" als Firmenschlagwort... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit der einstweiligen Verfügung (EV) des Handelsgerichts Wien vom 18. August 2005 zur Unterlassung verpflichtet, das Zeichen „M*****" ... als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung im Zusammenhang u.a. mit der Bereitstellung von Arbeitskräften zu verwenden. Die betreibende Partei, eine in den USA domizilierte Gesellschaft, beantragte wegen verschiedener (insgesamt 14) an bestimmten Tagen in konkret bezeichneten Medien (Internet, Te... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund zweier Beschlüsse des zuständigen Firmenbuchgerichts ist die verpflichtete Partei - eine GmbH in Liquidation - verpflichtet, dem Betreibenden Einsicht in alle die Zeit ab 1. Jänner 1993 betreffenden Handelsbücher, Geschäftspapiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der verpflichteten Partei sowie ihrer Tochtergesellschaft „M." ***** GmbH in Liquidation zu gewähren und mit der Bucheinsicht zusammenhängende Auskünfte zu erteilen. Aufgrund der Exekutionstitel wurde... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung aufgetragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unter anderem unentgeltliche Zugaben zu einer bestimmten Zeitschrift - insbesondere die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel, bei welchem Preise nicht völlig unbedeutenden Werts zu gewinnen sind - anzukündigen und/oder zu gewähren. Die betreibende Partei brachte im Exekutionsantrag und in einem weiteren Strafantrag im Wesen... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Impugnationsklage (§ 36 EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte Strafbeschlüsse. Die vorliegende Impugnationsklage (Paragraph 36, EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (Paragraph 355, EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwid... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem vor dem Bezirksgericht für Handelssachen geschlossenen Vergleich vom 11. Jänner 2002 hat es die verpflichtete Partei "ab sofort" zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einen Ausverkauf, insbesondere einen totalen Abverkauf wegen Umbaus während der Sperrfrist des § 33c Abs 3 UWG anzukündigen, ohne im Besitz der erforderlichen Ausverkaufsbewilligung der nach dem Standort des Ausverkaufes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vor dem Handelsgericht Wien am 7. Juni 2002 zu AZ 30 Cg 19/02z geschlossenen Vergleichs ist die verpflichtete Partei zur Unterlassung folgender Behauptungen in Aussendungen, Geschäftsunterlagen, Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Publikationen verpflichtet: a) in Österreich würden sieben D***** Institute, davon drei in Wien, betrieben; b) die verpflichtete Partei arbeite mit über 50 D***** Akademien in Europa zusammen und verfüge über internatio... mehr lesen...
Begründung: Mit Anerkenntnisurteil vom 9. Jänner 1990 trug das Landesgericht St. Pölten als Handelsgericht dem als "Inhaber des Textilmarkts A*****" bezeichneten Verpflichteten auf, das Anbieten, den Verkauf oder das Vertreiben von Bekleidungsstücken zu unterlassen, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei aufweisen, soweit es sich nicht um Erzeugnisse der betreibenden Partei handelt. Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Exekution zur... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1990 sind ua die verpflichteten Parteien gegenüber der betreibenden Partei als Gesamtrechtsnachfolgerin der dort klagenden Partei schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" einschließlich deren Regionalausgaben Gratisgaben mit eigenständigem Verkehrswert, insbesondere eine Gratissonnenbrille, anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren, wenn für den Erhal... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht verhängte gemäß § 355 EO aufgrund von 15 im
Spruch: seiner Entscheidung aufgelisteten Strafanträgen wegen nur 14 gleichartiger Verstöße der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel Geldstrafen von je 10.000 S, insgesamt also eine Strafensumme von 140.000 S. Das Erstgericht verhängte gemäß Paragraph 355, EO aufgrund von 15 im
Spruch: seiner Entscheidung aufgelisteten Strafanträgen wegen nur 14 gleich... mehr lesen...
Norm: EO §358EO §355 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 358 EO kann der Verpflichtete ua vor der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution und über weitere Strafanträge (§ 355 Abs 1 EO) einvernommen werden, sofern nicht Gefahr im Verzuge ist. Die Einvernahme ist nicht zwingend vorgeschrieben; sie bleibt dem Ermessen des Gerichtes anheimgestellt. Entscheidungstexte 3 Ob 168... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde als einer der beklagten Parteien im Hauptverfahren mittels einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Wels vom 14. August 1997 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Linz vom 25. September 1997 zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs der klagenden und hier betreibenden Partei unter anderem aufgetragen: "1. a) ... beim Vertrieb von Waren, insbesondere Edelstahlkochtöpfen und vergleichbaren Artikeln, die Bezugnahme au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ zu GZ 5 C 124/98y-12 in einem Besitzstörungsverfahren ua gegen die nunmehr verpflichtete Partei eine einstweilige Vorkehrung, wonach es den beklagten Parteien und Gegnern der gefährdeten Partei ab sofort bis zur rechtskräftigen Beendigung dieses Verfahrens verboten wurde, die Bautätigkeiten, insbesondere den Erdaushub auf der Hoffläche der Liegenschaft G*****, A*****straße 23, und zwar ua betreffend die Grundstücksflächen Nr 739/1, 742/2 und 74... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 24. 3. 1989, GZ 38 Cg 62/88, wurden die verpflichteten Parteien schuldig erkannt, ab sofort beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "K*****" das Ankündigen und/oder Durchführen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder der Erhalt von Preisen sonst von einem Zufall abhängig ist, wenn dabei - etwa durch die Teilnahmebedingungen... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 VIIIeEO §355 Abs1 IXEO §358ZPO §482ZPO §526
Rechtssatz: Neuerungen, die für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können auch im Revisionsrekurs vorgebracht werden, wenn der Verpflichtete vorher noch nicht gehört und Strafanträgen erst im Rekursverfahren stattgegeben wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 153/98s Entscheidungstext OGH 24.06.1998 3 Ob 153/98s ... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde als einer der beklagten Parteien im Hauptverfahren mittels einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Wels vom 14.August 1997, GZ 1 Cg 157/97a-3, in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Linz vom 25.September 1997, GZ 4 R 184/97z-11, zur Sicherung eines Unterlassungsanspruchs der klagenden und hier betreibenden Partei unter anderem aufgetragen: "1. a) ... beim Vertrieb von Waren, insbesondere Edelstahlkochtöpfen und verg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.11.1996 hatte das Erstgericht der betreibenden Partei (mittels Stampiglienaufdruck auf dem Exekutionsantrag) aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches vom 18.1.1996 die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Im Antrag wurde dargestellt, wie die verpflichtete Partei in einem der Ausgabe der periodischen Druckschrift "K*****" vom Sonntag, dem 13.10.1996 beigelegten "Folder", dem eine "persönliche Gewinnkarte" angeheftet gewesen sei, ein ab 15.10.1996 t... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in Wien. Am 6.3.1996 bestellte die Klägerin bei der Beklagten Stoffe, deren Qualität sie im einzelnen festlegte. Die Klägerin rief jeweils bestimmte Stoffmengen ab. Die Zahlung erfolgte durch Dokumentenakkreditive, die die Drittschuldnerin im Auftrag der Klägerin zugunsten der Beklagten eröffnete. Avisierende Bank war die A***** Bank *****. Unter den vorzulegenden Dokumenten war jeweils eine Bestätigung der Beklagten, wonach "all fabrics a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte aufgrund des Exekutionsantrages und der Strafanträge ON 3, 5 und 6 über die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen eine mit einer mittlerweile rechtskräftigen einstweiligen Verfügung erlassene Unterlassungsverpflichtung eine Gesamtgeldstrafe von S 80.000,--. Dem dagegen nur von den betreibenden Parteien erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß dahin Folge, daß es die Gesamtgeldstrafe auf S 260.000,-- erhö... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerberin ist das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht abgewichen. Anders als nach der älteren, von ihr zitierten Rechtsprechung ist nunmehr bei der Exekution zur Unterlassung von Ankündigungen beim Verkauf und Vertrieb periodischer Druckschriften die Angabe einer bestimmten Verkaufsstelle im Exekutionsantrag dann nicht erforderlich, wenn ein Versto... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7.4.1995, 24 Cg 89/95m-4, berichtigt mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24.4.1995, 24 Cg 89/95m-6, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Herstellung, Verlag und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift F*****, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wird,... mehr lesen...