Norm: EO §331 Abs2 AEO §340 Abs1
Rechtssatz: Auf die Zwangsverpachtung finden gemäß § 340 Abs 2 EO die Bestimmungen über die Versteigerung beweglicher Sachen sinngemäß Anwendung, daneben sind aber auch „Anleihen" bei den Bestimmungen über die Liegenschaftsexekution zu machen, insbesondere in Ansehung der Pachtwertschätzung und der Pachtbedingungen. Zur Verfahrensbeschleunigung können schon vor der Verwertungstagsatzung vom betreibenden Gläubige... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhild L*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Arnulf Kracker-Semler und Dr. Horst Kilzer, Rechtsanwälte in Villach, gegen die beklagte Partei Mag. Johanna T*****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. 8. 1995 bewilligte das Landesgericht Korneuburg der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 4,074.394 sA unter anderem die Exekution gemäß § 331 EO durch Pfändung der dem Verpflichteten als Leasingnehmer aus dem Immobilienleasingvertrag mit der F***** GmbH vom 23. 2. 1990/13. 3. 1990 samt Nachtrag vom 7. 5. 1991 zustehenden Rechte, das sind das gemäß Punkt 10. des Vertrages einger... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2 AEO §337
Rechtssatz: § 331 Abs 2 EO ist in verfassungskonformer Auslegung zu ergänzen, daß jeweils auch der Vertragspartner des Verpflichteten, also vor allem der Bestand- oder Leasinggeber, zum Verwertungsantrag des betreibenden Gläubigers einzuvernehmen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 28/99k Entscheidungstext OGH 28.06.1999 3 Ob 28/99k Veröff: SZ 72/108 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten neben der Fahrnisexekution auch gemäß §§ 331 ff EO die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner Ing. L***** GmbH angeblich zustehenden Gesamtrechte (Ansprüche) auf Übertragung des Eigentums laut Kaufvertrag vom 5. 3. 1996 durch grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes ob 182/1000 Anteilen an einer Liegenschaft bzw den im Zuge der
Begründung: von Wo... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2 AZPO §477 Abs1 Z4 A3ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Die Unterlassung der in § 331 Abs 2 EO angeordneten Vernehmung führt zur Nichtigkeit der Entscheidung über den Verwertungsantrag. Entscheidungstexte 3 Ob 256/98p Entscheidungstext OGH 16.12.1998 3 Ob 256/98p 3 Ob 28/99k Entscheidungstext OGH 28.06.1999 3 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung und beantragte folgenden Beschluß: "Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Krems an der Donau, GZ 6 Cg 11/97w-19, vom 16.04.1997, wird der ... betreibenden Partei ... wider die ... verpflichtete Partei ... zur Sicherung der Forderung von 6.000.000 S samt 7,25 % p.a. Zinsen seit 20.04.1996 sowie 150.262,40 S an Prozeßkosten und die Kosten dieses Antrages für die Zeit bis ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichteten Parteien auf Grund eines Teilurteils zur Hereinbringung der Forderung von S 3 Millionen sA die Fahrnisexekution bewilligt. Die Exekution wurde am 5. Mai 1988 durch Pfändung einer größeren Anzahl von Fahrnissen vollzogen. Der Gerichtsvollzieher setzte im Pfändungsprotokoll nicht gemäß § 563 Abs. 2 Geo. den Bleistiftwert ein, sondern brachte gemäß § P. 96 Abs. 1 DV den Vermerk "Fachschätzung" an. Am 19. Mai 1988 bean... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei in Form eines Bewilligungsvermerkes (§ 112 Abs.1 Geo) zur Hereinbringung der Forderung von 45.000,- S sA die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten gegen den namentlich bezeichneten Drittschuldner, eine gemeinnützige Bauvereinigung, aus dem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 22. April 1986 zustehenden Anwartschaftsrechtes auf bücherliche Übertragung des Eigentumsrechtes an einem näher bezeichneten Liegensc... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht eine Vernehmung des Verpflichteten und aller Gläubiger, zu deren Gunsten die Pfändung vorgenommen wurde, nicht durchgeführt, bildet das einen Verfahrensverstoß, durch den der Anspruch des Verpflichteten und der Gläubiger auf rechtliches Gehör verletzt wurde. Ein derartiger Verstoß ist grundsätzlich von erheblicher Bedeutung, besonders dann, wenn infolge dieser Verletzung sämtliche Voraussetzu... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §331 Abs2 B
Rechtssatz: Der Miteigentümer eines Superädifikates hat kein Rekursrecht gegen den Beschluß, mit welchem nach rechtskräftiger Pfändung des dem Verpflichteten zustehenden Miteigentumsrechtes an dem Bauwerk nicht mehr verfügt wurde, als daß die betreibende Partei ermächtigt werde, die Rechte des Verpflichteten aus dem Miteigentum in dessen Namen geltend zu machen, da auch dann nicht in Rechte des Miteigentümer eingegr... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2 B
Rechtssatz: Je nach dem Ergebnis der nach § 331 Abs 2 EO durchzuführenden Einvernehmung des Verpflichteten - und andere Gläubiger, zu deren Gunsten gleichfalls die Pfändung des Vermögensrechtes erfolgt ist - ist in der Regel die Verwertung des gepfändeten Rechtes durch die Ermächtigung zur Teilung, allenfalls durch Zwangsverwaltung zu bewilligen, letzteres allerdings nur bei der Möglichkeit, daß dem Verpflichteten aus seine... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §331 Abs2 B
Rechtssatz: Betreffen Verwaltungsmaßregeln bloß das Recht des Verpflichteten und nicht die Sache selbst, kommt dem (Mit-)Eigentümer kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 169/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 169/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002258 ... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2 BEO §333
Rechtssatz: Die im § 333 Abs 1 EO umschriebenen Ermächtigungen zielen aber insgesamt nur darauf ab, den betreibenden Gläubiger in die Rechtsstellung des Verpflichteten einzuführen, die diesem sonst zukam, um durch die Einleitung des Teilungs- oder Auseinandersetzungsverfahrens und dessen Abwicklung aus dem Miteigentumsrecht Vermögen zu schaffen, auf das im Sinne des § 331 Abs 2 EO sodann Exekution geführt werden kann... mehr lesen...
Norm: EO §17EO §51EO §331 Abs2 AEO §341 AEO §374JN §44
Rechtssatz: 1.) Zur Entscheidung über einen im Sicherungsexekutionsverfahren gestellten Antrag auf Zwangsverwaltung eines gepfändeten Vermögensrechtes ist iVm § 51 EO nur das Exekutionsgericht (§§ 9 17 EO). 2.) Wird ein Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung zugleich mit dem Antrag auf Bewilligung der Pfändung eines Vermögensrechtes beim Titel- (als Bewilligungs-)Gericht gestellt, so... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2 AGeo §147 Abs1 litd
Rechtssatz: Wird im Rahmen einer Exekution auf "andere Vermögensrechte" (§§ 331 ff EO) der Verwertungsantrag mit dem beim Titelgericht gestellten Exekutionsantrag verbunden, so hat das Bewilligungsgericht, das nicht auch als Exekutionsgericht zuständig ist, die Entscheidung über den Verwertungsantrag dem Exekutionsgericht "vorzubehalten". Entscheidungstexte ... mehr lesen...