Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH hatte als Subunternehmerin für eine weitere GmbH (Generalunternehmerin) die Errichtung eines Kellers für das Wohnhaus der Kläger übernommen. Die Kläger belangten vor dem Erstgericht die Generalunternehmerin in einem (Vor)Verfahren, an dem sich auch die hier beklagte Partei als Nebenintervenientin (NI) auf Seiten der dort beklagten Partei beteiligte. Unbestritten blieb, dass die Generalunternehmerin während dieses Vorverfahrens mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von Euro 320,90 s.A. aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Bezirksgerichtes Oberwart vom 10.06.2005, AZ 2 C 877/05v, mit Beschluss des Erstgerichtes vom 02.8.2005 zu 4 E 3827/05p die Fahrnis- und Forderungsexekution (§ 294a EO) bewilligt. Als Ergebnis der Drittschuldneranfrage schien in diesem Verfahren die Bgld Gebietskrankenkasse und das AMS Oberwart auf. Der betreibenden Partei wurde... mehr lesen...
Norm: EO §75EO §299
Rechtssatz: Dem betreibenden Gläubiger sind die Kosten für einen weiteren Exekutionsantrag nicht schon dann nach § 75 EO abzuerkennen, wenn sich dieser im Hinblick auf eine Pfandrechtserstreckung iSd § 299 EO ex-post betrachtet als überflüssig erwiesen hat. Entscheidungstexte 13 R 60/07g Entscheidungstext LG Eisenstadt 02.05.2007 13 R 60/07g ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef H***** (in der Folge: Verpflichteter) schuldet der klagenden Partei aufgrund des Versäumnisurteiles des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. 7. 1998 zu 15 Cg 111/98w und der Exekutionsbewilligung zu 6 E 7919/98w des Bezirksgerichtes Kufstein EUR 7.267,28 samt 9,45 % Zinsen seit 21. 5. 1998 und EUR 1.791 Kosten samt 4 % Zinsen seit 17. 9. 1998 sowie die Kosten der Exekutionsbewilligung von EUR 269,94. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 lehnte die Beklagte den Antr... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Auch unter Berücksichtigung der Pfandrechtserstreckung iSd § 299 EO führt eine wesentliche Änderung des Leistungsinhalts innerhalb der gesetzlichen Frist zur Verneinung der Frage nach der Identität der Forderung aus dem vorherigen und nunmehrigen Rechtsverhältnis, wenn sich die alte und die neue Obligation im Wesenskern unterscheiden. Gewährt etwa der gleiche Sozialversicherungsträger als Drittschuldner anstelle der bi... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Pfandrechtserstreckung an einer Gehaltsforderung bei Auflösung und Neubegründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Verpflichteten und demselben Arbeitgeber innerhalb bestimmter Frist (§ 299 EO) zutreffend bejaht, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entg... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Forderungsexekution gemäß § 294 EO. In Feldgruppe 10 gab sie zwei Drittschuldner an und als Rechtsgrund der Forderung: "Sonstiges, und zwar Werkvertrag". Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Ford... mehr lesen...
Norm: EO §290aEO §294EO §299
Rechtssatz: Für den Fall, dass keine fortlaufenden Bezüge gepfändet wurden, erfasst die Pfändung nur die im Zeitpunkt der Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Drittschuldner (§ 294 Abs 3 EO) jeweils schon entstandenen (Werklohn)forderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/01t Entscheidungstext OGH 29.08.2001 3 Ob 104/01t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind aufgrund privatrechtlicher Verträge angestellte Apothekerinnen in einem Teildienstverhältnis. Sie beantragten bei der beklagten Gehaltskasse jeweils die rückwirkende Einstufung in eine höhere Gehaltsstufe mit der
Begründung: , dass die im Teildienst angerechneten Zeiten nicht aliquot gemäß § 12 Abs 6 Gehaltskassengesetz für die Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe anzurechnen seien, sondern so, als ob die im Teildienst geleistete Dienst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Erstgericht "als Arbeits- und Sozialgericht" eingebrachten Klage, die beklagte Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich zur Zahlung eines Pensionszuschusses im gesetzlichen Ausmaß bzw im Ausmaß der Richtlinien der beklagten Partei zu verpflichten. Sie sei vom 1. 6. 1952 bis 31. 1. 1981 Mitglied der beklagten Partei in der Abteilung Dienstnehmer gewesen und habe während dieser Zeit Beiträge geleistet. Am 29. 10. 1999 habe sie ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als pharmazeutische Fachkraft in einer Apotheke angestellt. Aus Anlaß der Geburt ihres ersten Kindes bezog sie vom 4. 2. 1996 bis 15. 3. 1997 ein tägliches Karenzurlaubsgeld von S 185,50. Am 16. 3. 1997 trat bei ihr ein neuer Versicherungsfall der Mutterschaft ein. Ihr Bruttobezug als Angestellte betrug bis zum 30. 4. 1997 S 37.230 monatlich (oder S 1.241 täglich); ab dem 1. 5. 1997 erhöhte sich dieser Bruttobetrag auf S 38.103 monatlich (o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Beklagte als Drittschuldner verpflichtet gewesen sei, dem Überweisungsauftrag des Exekutionsgerichtes nachzukommen, zutreffend gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, die bloße Verpfändung ihrer Bezüge zur Besicherung eines Darlehens an ein Kreditinstitut durch die Arbeitnehmerin hätte ei... mehr lesen...
Norm: EO §299EO §300 a
Rechtssatz: Auch vor der Einführung der Bestimmung des § 300 a EO durch die EO-Novelle 1991 war die Rechtslage so, daß die Verständigung des Arbeitgebers von einer Verpfändung des Arbeitseinkommens eines Arbeitnehmers, welche sich im Sinne des § 299 EO nur auf die nach der Verpfändung fällig werdenden Bezüge erstrecken konnte, lediglich den Pfandrang gesichert hat (Vgl § 258 EO). Eine nachfolgende exekutive Pfändung und Ü... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Ein durch Lohnpfändung erworbenes Pfandrecht erlischt, wenn der Verpflichtete das Arbeitsverhältnis auflöst, selbst wenn er später mit demselben AG einen neuen Arbeitsvertrag schließt. Entscheidungstexte 9 ObA 89/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 89/88 JBl 1988,600 = RdW 1989,28 = RdA 1990,289 (A Burgstaller) = SZ 61/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 17. September 1986 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck der Klägerin zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 36.660 S sA die Exekution gegen die Verpflichtete Christine A*** durch Pfändung und Überweisung der Bezüge, die ihr auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses gegen den Beklagten zustanden. Der die Exekution bewilligende Beschluß wurde dem Beklagten am 25. September 1986 zugestellt. In seiner fristgemäß erstatteten Drittschu... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Es bleibt dem betreibenden Gläubiger überlassen, zu behaupten und zu beweisen, daß es sich bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur um eine Scheinhandlung und in Wirklichkeit um ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Entscheidungstexte 9 ObA 89/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 89/88 SZ 61/95 = JBl 1988,600 = RdW 1989,2... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Die Pfändbarkeit noch nicht fälliger Geldforderungen gem § 299 EO bezieht sich auf sochen Bezüge, die auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und die dem Verpflichteten aus demselben andauernden Rechtsverhältnis zukommen. Entscheidungstexte 9 ObA 89/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 89/88 SZ 61/95 = JBl 1988,600 = RdW 1989,29 = RdA 1990,... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 3,875.118,-- S sA beantragte die betreibende Partei mit einem am 18.7.1986 eingelangten Antrag die Pfändung der der verpflichteten Partei aus Kautionen und Mietzinsen für das Haus Klagenfurt, Theodor Prosen-Gasse 26, gegen den Drittschuldner Direktor Edmund S*** derzeit und in Hinkunft zustehenden Forderungen von 55.495,90 S mehr oder weniger und die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung. Über Aufforderung des Erstgerichtes, zu erk... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §294 M1EO §299
Rechtssatz: Das Pfandrecht an einem Arbeitseinkommen des Verpflichteten entsteht auch dann sofort mit der Zustellung des Drittverbotes (§ 294 Abs 3 EO), wenn es sich im Sinne des § 299 EO nur auf nach der Pfändung fällig werdende Bezüge des Verpflichteten erstrecken kann. Entscheidungstexte 5 Ob 313/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009EO §294 BEO §299
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Beauftragten zur Herausgabe der für den Auftraggeber zu beschaffenden Vermögenswerte setzt denknotwendig voraus, daß der Mandatar diese Vermögenswerte bereits erlangt hat; sie entsteht also erst mit der Erlangung dieser Vermögenswerte. Bei den Ansprüchen der Verpflichteten auf Ausfolgung erst eingehender Geldbeträge handelt es sich daher um noch nicht existente Forderungen, die ... mehr lesen...
Über das Vermögen des Georg K. wurde am 15. Juli 1964 und über das der Margarethe K. am 1. September 1964 der Konkurs eröffnet. Die klagenden Parteien meldeten im Konkurs des Georg K. unter PZl. 84 und im Konkurs der Margarethe K. unter PZl. 76 eine Forderung von 110.000 S s. A. als Gesamtschuld aus dem Titel der ungerechtfertigten Bereicherung als Konkursforderung dritter Klasse an. Die Forderung wurde vom Masseverwalter in beiden Konkursen bestritten. Mit Beschluß vom 5. Febru... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Künftige Bezüge aus einem Dauerschuldverhältnis können auch für sich allein gem § 299 EO nur unter der Voraussetzung der Pfändbarkeit von im Zeitpunkt der Pfändung angefallenen Bezügen gepfändet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 148/65 Entscheidungstext OGH 20.10.1965 3 Ob 148/65 EvBl 1966/141 S 185 9 ObA 89/... mehr lesen...
Auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages des Handelsgerichtes Wien bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei u. a. die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner auf Grund von Transportleistungen laufend zustehenden Bezüge im Betrag von monatlich jeweils 20.000 S mehr oder weniger und Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung. Das Rekursgericht wies diesen Pfändungsantrag ab. § 299 EO. regle bloß einen Sonderfall, der nur auf die Pfä... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Zu den fortlaufenden Bezügen des § 299 EO gehören Leistungen jeder Art, die aus einem fortdauernden Vertragsverhältnis oder aus einem einheitlich wirkenden Rechtsgrund den Berechtigten fortlaufend zufließen. Das Gesetz verlangt nicht, dass der Rechtsgrund, aus dem die fortlaufenden Bezüge zustehen, ein ähnliches Vertragsverhältnis wie bei Gehaltsbezügen aus einem Angestelltenverhältnis sei, sondern nur, dass es ähnlich... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen des § 299 EO vorliegen, ist im Einzelfall genau zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 355/61 Entscheidungstext OGH 29.09.1961 3 Ob 355/61 SZ 34/131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0003954 Dokumentnummer JJR_19610929_OGH0002_003... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Künftige Provisionsbezüge sind auch dann gemäß § 299 EO pfändbar, wenn ein Angestelltenverhältnis nicht vorliegt, sondern die Provisionen regelmässig und fortlaufend auf Grund eines sonstigen dauernden Vertragsverhältnisses bezogen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 25/61 Entscheidungstext OGH 11.04.1961 4 Ob 25/61 Arb 7358 ... mehr lesen...
Die von der ersten Instanz bewilligte Exekution wurde von den beiden oberen Instanzen abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Die betreibende Gläubigerin beantragt Pfändung des Rückgriffanspruches der Verpflichteten, der diesen für den Fall gegen die Verkäuferin eines Grundstückes zusteht, wenn der gegen die Verpflichteten von einem Dritten eingeleitete Rückstellungsstreit, betreffend diese Liegenschaft zuungunsten de... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Forderungen auf das Entgelt für eine künftige Lieferung aus einem Lieferungsvertrag können nicht gepfändet werden, wenn der Anspruch des Verpflichteten nicht nur von einer künftigen Leistung durch ihn, sondern von einer durch ihn zu entfaltenden Tätigkeit abhängig ist, die der betreibende Gläubiger gar nicht erzwingen könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 316/38 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §299
Rechtssatz: Die Entlohnung von Gelegenheitsarbeitern ist als ein fortlaufender Bezug iS des § 299 Abs 1 EO auch dann nicht anzusehen, wenn es sich um die regelmässige Heranziehung der gleichen Person zu gleichartigen Arbeiten handelt, sofern nur eine Verpflichtung zur Übertragung und Übernahme der Arbeit nicht besteht. Entscheidungstexte 2 Ob 25/37 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...