Begründung: Die betreibende Partei führt Exekution auf den Anteil des Verpflichteten an einer GmbH. Mit Beschluss vom 12. Juni 2009 setzte das Erstgericht den Schätzwert dieses Anteils mit 90.500 EUR fest (Punkt 1.) und forderte (in Punkt 2.) die einzige weitere Gesellschafterin auf, binnen vierzehn Tagen zu erklären, ob sie den Geschäftsanteil zu diesem Schätzwert übernehme, widrigenfalls der Verkauf nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung durchgeführt werde, den es zugleich ... mehr lesen...
Begründung: Aus dem Firmenbuch ergibt sich Folgendes: Die in Wien domizilierte 1. Einschreiterin (im Folgenden nur vereinfacht Drittschuldnerin) ist eine GmbH; ihre derzeitigen Gesellschafter sind der 4. Einschreiter - der auch der einzige Geschäftsführer ist - und der 5. Einschreiter, der im Jahr 2005 den Geschäftsanteil des Verpflichteten an der 1. Einschreiterin übernahm; der Verpflichtete wurde am 30. November 2005 als Gesellschafter im Firmenbuch gelöscht. Gesellschafter der ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275 Abs2EO §331 CEO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Eine im Exekutionsverfahren als Drittschuldnerin auftretende und im Fall der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils gemäß § 76 Abs 4 GmbHG zustimmungsberechtigte Gesellschaft mbH ist gegen den vom Exekutionsgericht festgestellten Schätzwert und die angeordnete Verwertungsart nicht rekurslegitimiert. Gleiches gilt für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellsc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei „P*****" ***** GmbH, *****, vertreten durch Roschek & Biely Rechtsanwälte OEG in Wien, wider die verpflichtete Partei R***** d.d. R*****, ve... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 63.588,75 EUR an rückständigem Unterhalt sowie des laufenden Unterhalts von 2.543,55 EUR monatlich die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus seinem Geschäftsanteil an einer bestimmten GmbH durch Doppelverbot bewilligt. Die Entscheidung über die beantragte Verwertung durch Verkauf nach Schätzung wurde zunächst vorbehalten. Bei der zur Entscheidung über den Verwertungsa... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275 Abs2
Rechtssatz: Eine gerichtliche Festsetzung des Schätzwertes mittels Beschluss sieht das Gesetz ebensowenig vor wie ein Anfechtungsrecht der Beteiligten; die Parteien des Exekutionsverfahrens können den Schätzwert daher nicht mit Rekurs anfechten. Entscheidungstexte 3 Ob 215/05x Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 Ob 215/05x ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B***** s.r.l., ***** Italien, vertreten durch Dr. Josef Thaler und Mag. Wilfried Huber, Rechtsanwälte in Zell am Ziller, wider die verpflichtete Partei "I*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Satt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Betrages von S 1,147.746,-- sA gegen den Verpflichteten die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO und die Pfändung der Geschäftsanteile des Verpflichteten an drei Gesellschaften mbH. Die Entscheidung über den Antrag auf Verwertung dieser Geschäftsanteile blieb vorbehalten. Was die letztgenannte Exekution angeht, wurden dem Verpflichteten das Verfügungsverbot und den drei Ge... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei Fahrnisexekution. In ihrer am 2.11.1995 beim Landesgericht für ZRS Wien eingebrachten Oppositionsklage stellte die verpflichtete Partei einen Aufschiebungsantrag. Mit Beschluß vom 24.4.1996 (ON 47) trug das Erstgericht der verpflichteten Partei den Erlag eines Kostenvorschusses von S 15.000,-- für die Schätzung des Wertes jener Pfandgegenstände auf, für die kein Bleistiftwert besteht. Den gegen diesen Be... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichteten Parteien auf Grund eines Teilurteils zur Hereinbringung der Forderung von S 3 Millionen sA die Fahrnisexekution bewilligt. Die Exekution wurde am 5. Mai 1988 durch Pfändung einer größeren Anzahl von Fahrnissen vollzogen. Der Gerichtsvollzieher setzte im Pfändungsprotokoll nicht gemäß § 563 Abs. 2 Geo. den Bleistiftwert ein, sondern brachte gemäß § P. 96 Abs. 1 DV den Vermerk "Fachschätzung" an. Am 19. Mai 1988 bean... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 CEO §55 Abs2EO §275 Abs2
Rechtssatz: Steht für gepfändete Gegenstände weder ein Schätz- noch ein Bleistiftwert fest, so sind sie, wenn bis zum Versteigerungstermin noch ausreichend Zeit zur Verfügung steht, zwecks Bemessung der bei der Aufschiebung der Exekution aufzuerlegenden Sicherheit zu schätzen. Dem steht § 275 Abs 2 Satz 2 EO nicht entgegen. Den Aufschiebungswerber trifft die Beweislast und die Pflicht, die Kosten... mehr lesen...