Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Soweit die Rekurswerberin als Verfahrensmangel rügt, entgegen ihren ausdrücklichen Antrag, dass die Intervenientin zum Nachweis der Notwendigkeit der Beiziehung eines Rechtsanwaltes (erkennbar gemeint) befragt/einvernommen werde, sei die Intervenientin nicht einvernommen worden, findet dieser Vorwurf keine Deckung in den Akten, denn ein solcher Antrag ist im Kostenverzeichnis vom 3.10.2005 nicht enthalten. Das Rekursg... mehr lesen...
Norm: EO §253b
Rechtssatz: Nach der neuen Rechtslage ist anders als aufgrund der "Vorgängerregelung" in § 74 Abs 1 letzter Satz EO in der Fassung der EO-Novelle 1995 die Notwendigkeit der Intervention im Sinn des § 74 Abs 1 EO zu prüfen. Entscheidungstexte 4 R 474/05p Entscheidungstext LG für ZRS Graz 13.02.2006 4 R 474/05p European Cas... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 25.1.2002, AZ 7 C 74/02 a, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von EUR 2.348,-- s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Seit Juni 2003 fanden laufend (erfolglose) Fahrnisexekutionsvollzüge bei der verpflichteten Partei statt. Zuletzt scheiterte eine Pfändung am 7.10.2005, weil die verpflichtete Pa... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §253bRATG TP7
Rechtssatz: 1. Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention beim Vollzug einer Fahrnisexekution grundsätzlich als notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Die Anwendung dieser Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 19.11.2002, AZ 2 C 1842/02 x, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von Euro 8.654,85 s.A. die Fahrnis- und Forderungsexekution bewilligt. Seit März 2003 fanden laufend (erfolglose) Fahrnisexekutionsvollzüge bei der verpflichteten Partei statt. Zuletzt scheiterte eine Pfändung am 12.7.2005 mangels pfändbarer Gegens... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §253bRATG TP7
Rechtssatz: Aus TP 7 RATG kann nicht abgeleitet werden, dass damit eine Intervention als solche beim Vollzug einer Fahrnisexekution als grundsätzlich notwendig und deshalb auch als die Kostenersatzpflicht des Verpflichteten auslösend anzusehen ist. Diese Bestimmung setzt vielmehr eine notwendige Intervention voraus. Nur wenn - als Ergebnis eines ersten Prüfungsschrittes - die Notwendigkeit bejaht wird, stellt sich ü... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27.5.2003 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden antragsgemäß die Fahrnisexekution zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruchs in Höhe von EUR 29.517,30 sA. Am 2.7.2003 und am 22.10.2003 fanden erfolglose Vollzugsversuche statt. Über Antrag des Betreibenden bewilligte das Erstgericht am 15.7.2005 den neuerlichen Vollzug der Fahrnisexekution, der am 29.7.2005 unter Beteiligung einer Vertreterin des Betreibenden stattfand. Im Protokoll wurde v... mehr lesen...
Norm: EO §253bEO §74RAT TP7
Rechtssatz: 1. Durch § 253b EO, neu geschaffen durch die EO-Nov 2005, wurde lediglich die vom VfGH im Erkenntnis vom 21.6.2001, G 198-200/01, als akzeptabel bezeichnete Bagatellgrenze eingeführt. An den Voraussetzungen für einen Kostenersatz bei der Beteiligung am Exekutionsvollzug, wenn die hereinzubringende Forderung an Kapital EUR 2.000,-- übersteigt, ändert diese Bestimmung nichts. 2. In Exekutionsverfahren, in ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...