Norm
ABGB §457Rechtssatz
Außerhalb des Meistbotsverteilungsverfahrens erwächst aus der überproportionalen Heranziehung der versteigerten Pfandsache zur Befriedigung einer Simultanpfandforderung nur dem ehemaligen Verpflichteten als dem Eigentümer dieser Sache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten, nicht versteigerten Pfandsache in Analogie zu § 896 ABGB ein (auf Sachhaftung beschränkter) Rückgriffsanspruch, nicht aber unmittelbar einem Nachhypothekar, der einen Ausfall erleidet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003647Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2017