Norm
EO §222 Abs4 cRechtssatz
Keine Eintragung von Nebengebühren, wenn betreibende Partei sich nicht darauf beschränkt, den gesetzlichen Ersatzanspruch anzumelden, vielmehr einen konkreten Antrag gestellt hat, ohne hiebei den Zuspruch von Nebengebühren zu verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003548Dokumentnummer
JJR_19531109_OGH0002_0030OB00727_5300000_001