Norm
ABGB §457Rechtssatz
Das Pfandrecht eines Nachhypothekars der mit einem Simultanpfandrecht vorbelasteten Pfandsache erstreckt sich in analoger Anwendung des § 457 ABGB auch auf den (auf die Sachhaftung beschränkten) Rückgriffsanspruch des Eigentümers der überproportional zu Befriedigung der Simultanpfandforderung herangezogenen Pfandsache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten Pfandsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003595Dokumentnummer
JJR_19790627_OGH0002_0060OB00620_7900000_002