Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung der dort genannten Rechtsfragen abhängt. Als solche formulierte das Berufungsgericht, dass zur Frage, "ob durch die fallweise Nutzung von Parkplätzen für die Dauer von ca einem Jahr eine offenkundige Dienstbarkeit des Parkens entsteht, - soweit ersichtlich - eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengrupp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1968 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 99, GB ***** O*****, bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 559, 560, 561/3 und 561/4. Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der benachbarten EZ 123 derselben KG, ua bestehend aus den Waldgrundstücken Nr 521, 522/1, 557 und 558. Die seit vielen Jahren praktizierte Zufahrt zum klägerischen Waldbesitz, nämlich der streitgegenständliche Weg, führt über Grundstücke des Beklagten. Dabe... mehr lesen...
Norm: EO §150WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Bei der Kostenaufteilungsregel des § 19 WEG handelt es sich um eine von den exekutionsrechtlichen Vorschriften über die Übernahme von Belastungen eines versteigerten Miteigentumsanteils unabhängige Anspruchsgrundlage. Aufzuteilende Liegenschaftsaufwendungen in diesem Sinn sind die monatlich fällig werdenden Darlehensrückzahlungen und nicht sogleich die gesamten vom Bauunternehmen verrechneten Reparatur... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht, dass der Beklagte durch Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren am 28. 9. 1994 234/1548 Anteile an der gemeinschaftlichen Liegenschaft erworben hat, mit welchen Wohnungseigentum an Wohnung 21 sowie an den Abstellräumen 18, 19 und 20 verbunden ist. Die Anteile des Beklagten repräsentieren 13,74 % der gesamten Liegenschaft. Dass der frühere Eigentümer und Verpflichtete im Zwangsversteigerungsverfahren seinen Zahlungsverpflichtungen ... mehr lesen...
Norm: EO §150WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist der Ersteher in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingetreten. Er ist nicht nur an bestehende Kostenregelungen im Sinne des § 19 Abs 5 WEG, sondern grundsätzlich auch an bestehende, wirksam zustande gekommene Mehrheitsbeschlüsse in Verwaltungsangelegenheiten (samt deren finanziellen Auswirkungen) gebunden. Allfällige monatliche Akontovorschreibungen des ... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt als Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 793 Grundbuch L*****, Haus *****, die gerichtliche Benützungsregelung im außerstreitigen Verfahren. Sie behauptet, aufgrund des erteilten Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren 50 E 288/94v des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien Eigentümerin von 8646/12147-Anteilen an dieser Liegenschaft geworden zu sein. Sie habe aufgrund der Versteigerungsbedingungen keine Rechte und Pflichten des verpflichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 2. August 1991 der Konkurs eröffnet wurde und für die der Masseverwalter auf der Klagsseite einschreitet, war Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus in Wien. An sämtlichen Anteilen der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet; die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin der Wohnungen top 3, 6, 9 und 24. Bis zur Unterfertigung von Mietverträgen benützten die Beklagten - alle bis Dezember 1991 Dienstne... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §1500
Rechtssatz: Die Offenkundigkeit einer Grunddienstbarkeit durchbricht den Eintragungsgrundsatz. Dies gilt auch für den Ersteher einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren, der die nicht verbücherte Servitut dann gegen sich gelten lassen muss, wenn ihr ein nach ihrer Entstehung zu beurteilender Vorrang im Sinne des § 150 EO zugekommen wäre. Bei einer durch Teilung einer Liegenschaft entstehender Grunddien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 714 GB H*****, bestehend aus der Gp 5456/4. Er erwarb das Eigentumsrecht durch Zuschlag am 10. 1. 1996 im Zwangsversteigerungsverfahren E 1825/94a des BG Hopfgarten. Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 179 GB H*****, bestehend aus der Bp 1020 im Ausmaß von 77 m2, wobei sie ihr Eigentumsrecht durch Zuschlag am 25. 5. 1994 im Zwangsversteigerungsverfahren E 5130/92b des BG Hopfgarten erwarb. Bereits... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 466 Grundbuch ***** (Bezirksgericht Horn), bestehend aus den Grundstücken 99 und 100, welche Liegenschaft er mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1981 von Dr. Georg K***** als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Peter K***** zu S 27/78 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien erwarb. Diese Liegenschaft ist grundbücherlich durch Servituten und Leitungsrechte nicht belastet. Auf dem benachbarten Grundstück 139... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Beklagten hat im Herbst 1993 im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens die Liegenschaften EZ 61 und 240 Grundbuch ***** A***** erstanden. Zu diesen Einlagen gehören mehrere Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden, nämlich dem Wohnhaus A***** Nr. 53b, dem Stallgebäude, der Wagenhütte und der Holzhütte. Über Antrag des Erstehers und aufgrund des notariellen Schenkungsvertrages vom 16. 11. 1994 wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die strittigen Servitutsrechte betreffen einen Innenhof (Grundstück Nr. 52/1 der EZ 29 KG Deutschfeistritz). Dieser wird im Norden vom einstöckigen Haus des Beklagten (Grundstück Nr. 51/2 der EZ 202, Haus Deutschfeistritz 97), im Süden vom Wohnhaus der Klägerin (Grundstück Nr. 52/1, Haus Deutschfeistritz 30) und im Westen von einer Lagerhalle auf dem Grundstück Nr. 52/4 der EZ 644 der Eheleute D***** begrenzt. In den Innenhof gelangt man von Osten (Grazer St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Leasinggesellschaft ist Eigentümerin einer bestimmten Liegenschaft bestehend aus drei Grundstücken in Igls. Diese Liegenschaft ist unter anderem mit der Dienstbarkeit „des Geh- und Fahrwegs von der Dorfstraße über den Hofraum auf GSt. 34 zur Waschküche und (zum) Holzgelege“ zugunsten einer Liegenschaft im Miteigentum der Zweitbeklagten belastet. Die Leasinggesellschaft erwarb das dienende Gut aufgrund des Kaufvertrags vom 16./26.September 1991. Der Verkäu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer angrenzender Liegenschaften in einer oberösterreichischen Kleinstadt mit darauf errichteten Häusern, die früher eine Einheit bildeten. Der Kläger betreibt auf seiner Liegenschaft ein Hotel, der Beklagte, der seine Liegenschaft 1985 kaufte und mehrere Kinos besitzt, ein Kino. 1985 befand sich im Parterre des Hauses des Beklagten ein Kino, das dieser schon vorher etwa 20 Jahre hindurch als Pächter betrieben hatte. Der Beklagte ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte gründete gemeinsam mit Ing.Christian S***** und der L*****-Aktiengesellschaft (kurz: L***** AG) die klagende Partei. Aufgrund des florierenden Geschäftsganges entstand für das Unternehmen ein erhöhter Platzbedarf, sodaß schließlich Ing.Christian S***** und der Beklagte persönlich im Jänner 1993 die Liegenschaft *****, je zur Hälfte erwarben; diese vermieteten sie mit Vertrag vom 4.2.1993 an die Klägerin. Im Mietvertrag war vereinbart, daß die Kl... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §480ABGB §481ABGB §523 CdABGB §1500ZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Offenkundige, nicht verbücherte Servituten müssen im Zwangsversteigerungsverfahren vom Ersteher nur nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt (vollendete Ersitzung; Schaffung der Offenkundigkeit) geschaffenen Ranges ohne beziehungsweise in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden. Stützt sich der Servitutsberechtigte als Kläger auf ein auf der vom jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der den Parteien bekannte Sachverhalt läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß der Beklagte 1978 vertraglich ein verbüchertes Geh- und Fahrrecht auf der Liegenschaft des Rechtsvorgängers des Klägers erworben hat; 1978 und 1981 errichtete er entlang und über den Weg einen Zaun und ein Tor, und zwar mit Hilfe des Rechtsvorgängers der klagenden Partei, die die Liegenschaft 1992 ersteigerte. In den Versteigerungsbedingungen, im Versteigerungsedikt und in den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaABGB §1121EO §150EO §156 IEO §156 IIBEO §156 IICEO §156 IVA
Rechtssatz: Der Erwerber der Bestandsache tritt mit deren Übergabe in das an ihr bestehende, durch Rechtsbesitz geschützte Bestandverhältnis ex lege ein. § 1121 ABGB dehnt die Vorschrift des § 1120 auf den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren aus; für unverbücherte Bestandverträge besteht keinerlei Unterschied, der Ersteher tritt also gleich dem Erwerber in den ... mehr lesen...
Norm: EO §150ABGB §97ABGB §481ABGB §879 Abs1 BIIa1
Rechtssatz: Im Fall dolosen und daher sittenwidrigen Zusammenwirkens zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher einer Wohnung in einer Versteigerung mit dem Ziel, den nur obligatorisch Berechtigten um seine Rechte - hier die Beklagte, um das ihr im Scheidungsvergleich vom Verpflichteten eingeräumte Wohnrecht - zu bringen, kann dieser seinen obligatorischen Wohnanspruch auch noch gegen den die... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerberin wurde als beigetretener betreibenden Partei zur Hereinbringung der Forderung von 37.081,94 S sA die Exekution durch Zwangsversteigerung einer im Eigentum beider Verpflichteten stehenden Liegenschaft bewilligt. Auf dieser Liegenschaft sind im Rang nach vier Wegedienstbarkeiten (CLNR 1 bis 4) auf Grund der einheitlichen Bestimmung eines Übergabsvertrages das Wohnungsrecht, das Recht des Ausgedinges und das Veräußerungsverbot, dieses nur auf dem Hälft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C *****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Wolfgang G. Kretschmer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Silvia W*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Huber, Rechtsanwalt in Wien, ... mehr lesen...