Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als ein gem. § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung einer näher bezeichneten OHG nach außen berufener Gesellschafter schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß in einer Verkaufsstelle der OHG in der sogen. Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf am 26. September 1990 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, ohne daß diesen Waschwasser zur Verfügung gestellt ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020264.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als eine gem. § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung einer näher bezeichneten OHG nach außen berufene Gesellschafterin schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß in einer Verkaufsstelle der OHG in der sogen. Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf am 26. September 1990 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, ohne daß diesen Waschwasser zur Verfügung gestel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;ASchG 1972 §14 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/02/0265 E 4. März 1994
Rechtssatz: Wird als Tatzeit einer Übertretung des § 14 Abs 2 iVm § 31 Abs 1 lit p ASchG und § 84 Abs 1 AAV nur ein bestimmter Tag - an dem eine Erhebung des zuständigen Arbeitsinspe... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;ASchG 1972 §14 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/02/0265 E 4. März 1994
Rechtssatz: Bei Gemeinschaftswaschräumen in einer Einrichtung wie der SCS kann nicht davon gesprochen werden, daß sie sich "in einem anderen Betrieb" befinden. Es muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß - die tatsächliche leichte Zugänglichkeit der Waschräu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) vom 14. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer der Firma "RL Handelsges.m.b.H." zu verantworten - wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei -, daß im Bereich des Tanklagers bzw. Werkstättengebäudes (Betriebsstandort) den Arbeitnehmern entgegen den Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;AAV §85 Abs1;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren (hier: wegen Übertretung der AAV), in dem das Straferkenntnis an den Geschäftsführer der X-HandelsGmbH gerichtet ist, für diesen Geschäftsführer nicht erkennbar als Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn als Geschäftsführ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk) wurde die mitbeteiligte Partei wegen der Übertretung des § 84 Abs. 1 AAV in Verbindung mit § 100 leg. cit. sowie § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes bestraft, weil sie als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T Vertriebs Gesellschaft m.b.H. beim Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage in Wien XI, X-Straße, am 3. Dezember 1987 Arbeitnehmerschutzvorschriften insofern... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 84 Abs 1 erster Satz AAV muß das Waschwasser (bzw der Waschplatz) dem Dienstnehmer im Betrieb selbst zur Verfügung stehen. Diesem Gebot ist daher nicht Rechnung getragen, wenn der Dienstnehmer genötigt ist, die Waschgelegenheit eines benachbarten Betriebes zu benützen (Hinweis E 15.3.1974, 1329/73, VwSlg 8574 A/1974). Eu... mehr lesen...