Begründung: Der Kläger ist aufgrund einer Anmeldung vom 4. September 2006 Inhaber der österreichischen Wortmarke AT 234797 „SPIELEFEST" für die Klassen 41 (ua Veranstaltung von Spieleabenden sowie Spielemeisterschaften und Turnieren) und 42 (Testen von Spielen). Im Markenregister ist folgender Hinweis eingetragen: „Die Marke wurde aufgrund eines zur Marke 177837 erbrachten Verkehrsgeltungsnachweises registriert". Die letztgenannte Marke AT 177837 lautet „ÖSTERREICHISCHES SPIELEFES... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: a) österreichische Formmarke Nr 236.313 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 6 und 20 (Koffer für den Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche); b) Gemeinschaftsformmarke Nr 3.424.661 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 7 (Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff); Abbildung zu a) und b): c) österreichisch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GesmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** & Co KG, ***** vertreten durch Held Berdnik Astner &... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt seit 1996 einen Handfeuerlöscher auf Aerosolbasis, der unter der Bezeichnung Firekiller vertrieben wird. Davor war dieser Feuerlöscher (zuletzt) von der A***** Brandschutztechnik GmbH hergestellt worden. Die Klägerin wurde 1996 zur Ausgliederung von Aktivitäten aus der A***** „Brandschutztechnik" GmbH gegründet; ihr wurde insbesondere die Herstellung und der Vertrieb des Firekiller übertragen. Die A***** Brandschutztechnik GmbH verpflichtete sich, de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...
Norm: MSchG §4MSchG §23UWG §9 F3
Rechtssatz: Die Registrierung einer Marke aufgrund ihrer Verkehrsgeltung ist verfehlt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Marke nicht im gesamten Bundesgebiet gegeben (gewesen) waren, obwohl die Dienstleistung des Markeninhabers nicht auf ein bestimmtes Verkehrsgebiet beschränkt ist (VwGH JBl 1934,353; OPM PBl 1991,138 = ÖBl 1991,57). - "Gaudi-Stadl" Entscheidungstexte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte dami... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ös... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Linz; sie hat eine Zweigniederlassung in Innsbruck, deren zu HRB 3096 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck registrierte Firma zunächst "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** B*** I***" gelautet hatte und mit Eintragung vom 14. Mai 1985 in "Ö*** B***-Aktiengesellschaft B*** I***" geändert wurde. Die Klägerin ist Inhaberin der erstmals am 24. Oktober 1932 registrierten österreichischen Wortmarke Nr. 6443 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" befi... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kammer... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Inhaber der für Dienstleistungen der Klasse 42: 'Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Misswahlen' auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 'B C' (Beilage E); er hat der zweitklagenden GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die Benützung dieser Marke gestattet. Die Zweitbeklagte - eine GmbH mit dem Sitz in G bei München, Bundesrepublik Deutschland - lud mit einer Postwurfsendung für den 14.3.19... mehr lesen...
Für die Klägerin ist im Markenregister des Österreichischen Patentamtes unter Nr. 79.132 (Priorität vom 8. November 1973) mit dem Warenverzeichnis "Warenklasse 19: Profilsteine" eine Marke eingetragen, welche in der besonderen körperlichen Form des Profilsteins besteht und auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises registriert worden ist. Die Marke stellt einen Profilstein in der Form eines"I" bzw. eines doppelten"T" dar, an dessen schmalen Mittelteil beiderseits je ein symmetrisch da... mehr lesen...
Norm: MSchG §14MSchG §21MSchG §23MSchG §31UWG §9 C5
Rechtssatz: Zur Abwehr des auf ein österreichisches Markengebrauchsrecht gestützten Unterlassungsanspruches kann sich der Beklagte grundsätzlich auf die bessere Priorität der internationalen Marke berufen. Soweit der Unterlassungsanspruch auf das prioritätsältere Ausstattungsrecht in der Gesamtheit - also unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbe und Etikettierung - gestützt ist, kann s... mehr lesen...
Norm: MSchG §2MSchG §4MSchG §23UWG §9 F3
Rechtssatz: Eine eingetragene Marke genießt den Schutz schon auf Grund ihrer Eintragung, ohne daß es darauf ankommt, ob sie im geschäftlichen Verkehr tatsächlich als Kennzeichen des betreffenden Unternehmens gilt. Die Gegenbescheinigung ist nur so weit möglich, als es die beschränkten Mittel des Provisorialverfahrens zulassen. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4MSchG §4 Abs1 Z5MSchG §4 Abs2MSchG §9 F3MSchG §23MSchG §24
Rechtssatz: Wenn ein bestimmtes Zeichen nur unter der Voraussetzung seiner Verkehrsgeltung in das Markenregister eingetragen werden kann, also bei ursprünglich fehlender Kennzeichnungskraft eines Zeichens nach § 1 Abs 2 MSchG oder aber dann, wenn ein Wortzeichen ausschließlich beschreibende Angaben im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG enthält (§ 4 Abs 2 MSchG) hat der Zivilric... mehr lesen...
Norm: MSchG §23
Rechtssatz: Da die nach § 23 MSchG strafbare Tätigkeit nicht in der Erzeugung der Markenfalsifikate, sondern in dem "Inverkehrsetzen oder Feilhalten" besteht, hat als Tatort jener zu gelten, wo die verpönte Handlung vollendet wurde und sich der Erfolg äußert (OGH 25.05.1908, PBl 1908,793; 26.10.1914, PBl 1915,238). Entscheidungstexte 7 Nds 102/61 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23MSchG 1953 §24
Rechtssatz: Ist ein Name, eine Firma oder eine Etablissementbezeichnung als Marke eingetragen, so erfüllt die unbefugte Benützung einer solchen Marke nur den Tatbestand des § 23 MSchG 1953. Idealkonkurrenz der §§ 23 und 24 MSchG ist begrifflich ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Os 1111/53 Entscheidungstext OGH 26.02.1954 5 Os 1111/53 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23MSchG 1953 §24
Rechtssatz: Der Mißbrauch einer Wortbildmarke, die den Firmenwortlaut des Erzeugers enthält, begründet nur das Vergehen nach § 23 und nicht zugleich auch jenes nach § 24 MSchG 1953 (Gesetzeskonkurrenz). Entscheidungstexte 5 Os 106/51 Entscheidungstext OGH 16.03.1951 5 Os 106/51 Veröff: EvBl 1951/224 S 278 = EvBl 1951/244 S 308 = SSt XXII/24 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §23
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "unbefugt" im § 23 MSchG. Entscheidungstexte 4 Os 739/37 Entscheidungstext OGH 25.01.1938 4 Os 739/37 Veröff: SSt XVIII/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0066756 Dokumentnummer JJR_19380125_OGH0002_0040OS00739_3700000_00... mehr lesen...
Norm: MSchG §23
Rechtssatz: Irrtum über die Verkehrsgeltung der Marke. - Wer eine für einen anderen registrierte Marke in der Annahme verwendet, daß diese für seine eigenen Waren Verkehrsgeltung (§ 2 MSchG) habe, ist, auch wenn diese Annahme nicht begründet ist, nicht straffällig im Sinne des § 23 MSchG. Entscheidungstexte 4 Os 639/34 Entscheidungstext OGH 09.04.1935 4 Os 639/34 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §5MSchG §11MSchG §11aMSchG §23MSchG §25
Rechtssatz: Zur Anwendung der §§ 5, 11, 11 a, 23, 25 MSchG. Entscheidungstexte 4 Os 249/30 Entscheidungstext OGH 04.11.1930 4 Os 249/30 Veröff: SSt X/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0066511 Dokumentnummer JJR_19301104_OGH... mehr lesen...
Norm: MSchG §23
Rechtssatz: Unbefugte Bezeichnung eines Originalerzeugnisses des Markeninhabers mit der Marke durch eine andere Person. - Täuschungsabsicht und Täuschungseignung sind nicht Tatbestandserfordernis. - Schutzobjekt ist nur das ausschließliche Gebrauchsrecht des Markeninhabers. - Wissentlichkeit ist schon dann anzunehmen, wenn der Täter mit der Möglichkeit des Bestandes eines Markenrechtes gerechnet hat. Entschei... mehr lesen...
Norm: MSchG §23
Rechtssatz: Die Frage nach der Verwechslungsfähigkeit zweier Marken, das heißt, ob die beanständete Marke gegenüber der geschützten so geringe Änderungen aufweist oder so undeutlich ist, daß der Unterschied von dem gewöhnlichen Käufer der betreffenden Waren nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden kann, fällt in das Gebiet der tatsächlichen Feststellung. Die Frage nach dem Begriffe und dem Wesen der Verw... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23
Rechtssatz: Es kommt nicht auf die Gesamtheit der Wortmarke und Bildmarke an, sondern begründet einen Eingriff in das MSchG, wenn ein in die Augen fallender und durch seinen Wortklang sich einprägender Bestandteil einer kombinierten Wortmarke und Bildmarke verwechslungsfähig und zur Herbeiführung einer Täuschung über das Erzeugnis geeignet ist. Entscheidungstexte Os 183/... mehr lesen...
Norm: MSchG 1953 §23MSchG 1970 §51
Rechtssatz: Wer eine Flasche, die die Warenmarke der Firma Julius Maggi führt, zu dem Zwecke mit "Graf" - Suppenwürze füllt, damit der Inhalt als Maggiwürze verkauft werde, ist nach § 23 MSchG strafbar. Entscheidungstexte Os 25/26 Entscheidungstext OGH 12.02.1926 Os 25/26 Veröff: SSt VI/26 13 Os 51... mehr lesen...
Norm: MSchG §23
Rechtssatz: Zum Tatbestande des § 23 MSchG ist weder Verwechslungsfähigkeit der geschützten und der gebrauchten Marke noch Täuschungsabsicht des Täters erforderlich. Entscheidungstexte 4 Os 65/24 Entscheidungstext OGH 16.05.1924 4 Os 65/24 Veröff: SSt IV/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: MSchG §23MSchG §25
Rechtssatz: Zur Frage nach dem subjektiven Tatbestande bei den Vergehen nach §§ 23 und 25 des MSchG. Entscheidungstexte 4 Os 541/23 Entscheidungstext OGH 17.12.1923 4 Os 541/23 Veröff: SSt III/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0066765 Dokumentnummer ... mehr lesen...