RS OGH 1928/3/2 Os1463/27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1928
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Norm

MSchG §23

Rechtssatz

Unbefugte Bezeichnung eines Originalerzeugnisses des Markeninhabers mit der Marke durch eine andere Person. - Täuschungsabsicht und Täuschungseignung sind nicht Tatbestandserfordernis. - Schutzobjekt ist nur das ausschließliche Gebrauchsrecht des Markeninhabers. - Wissentlichkeit ist schon dann anzunehmen, wenn der Täter mit der Möglichkeit des Bestandes eines Markenrechtes gerechnet hat.

Entscheidungstexte

  • Os 1463/27
    Entscheidungstext OGH 02.03.1928 Os 1463/27
    Veröff: SSt VIII/36

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0066752

Dokumentnummer

JJR_19280302_OGH0002_0000OS01463_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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