RS OGH 1926/5/3 Os183/26

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Veröffentlicht am 03.05.1926
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Norm

MSchG 1953 §23

Rechtssatz

Es kommt nicht auf die Gesamtheit der Wortmarke und Bildmarke an, sondern begründet einen Eingriff in das MSchG, wenn ein in die Augen fallender und durch seinen Wortklang sich einprägender Bestandteil einer kombinierten Wortmarke und Bildmarke verwechslungsfähig und zur Herbeiführung einer Täuschung über das Erzeugnis geeignet ist.

Entscheidungstexte

  • Os 183/26
    Entscheidungstext OGH 03.05.1926 Os 183/26
    Veröff: SSt VI/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0066743

Dokumentnummer

JJR_19260503_OGH0002_0000OS00183_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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