RS OGH 1935/4/9 4Os639/34

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Veröffentlicht am 09.04.1935
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Norm

MSchG §23

Rechtssatz

Irrtum über die Verkehrsgeltung der Marke. - Wer eine für einen anderen registrierte Marke in der Annahme verwendet, daß diese für seine eigenen Waren Verkehrsgeltung (§ 2 MSchG) habe, ist, auch wenn diese Annahme nicht begründet ist, nicht straffällig im Sinne des § 23 MSchG.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 639/34
    Entscheidungstext OGH 09.04.1935 4 Os 639/34
    Veröff: SSt XV/32

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0066747

Dokumentnummer

JJR_19350409_OGH0002_0040OS00639_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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