Norm
MSchG §23Rechtssatz
Irrtum über die Verkehrsgeltung der Marke. - Wer eine für einen anderen registrierte Marke in der Annahme verwendet, daß diese für seine eigenen Waren Verkehrsgeltung (§ 2 MSchG) habe, ist, auch wenn diese Annahme nicht begründet ist, nicht straffällig im Sinne des § 23 MSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0066747Dokumentnummer
JJR_19350409_OGH0002_0040OS00639_3400000_001