Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE1AußStrG 2005 §45 IIA1JWG §33JWG §40stmk JWG §41 Abs2 Z2stmk JWG §45
Rechtssatz: § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG ist, wie aus seinem Wortlaut und Zweck folgt, eng auszulegen. Die Rechtsstellung eines Elternteils wird durch ein nur gegen den anderen Elternteil gerichtetes Begehren auf Ersatz der Kosten einer durch den Jugendwohlfahrtsträger besorgten vollen Erziehung ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §186aJWG §28JWG §40
Rechtssatz: Auch nach einer Obsorgeübertragung auf Pflegeeltern gemäß § 186a ABGB kann weiterhin von einer Maßnahme der vollen Erziehung iSd § 28 JWG ausgegangen werden, sodass der Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der Unterbringung gegen die Unterhaltspflichtigen gemäß § 40 JWG geltend machen kann. Entscheidungstexte 1 R 234/01x Entscheidungstext LG F... mehr lesen...
Norm: WrJWG §39 Abs1JWG §40
Rechtssatz: Die Ersatzpflicht eines Minderjährigen ist im Hinblick auf die Härteklausel des § 39 Abs 1 letzter Satz WrJWG nicht zu streng zu bemessen. Es soll dem unter einer Erziehungsmaßnahme stehenden Minderjährigen tunlichst ermöglicht werden, zumindest geringfügige Ersparnisse zu bilden, um nach der Entlassung aus der vollen Erziehung eine Starthilfe zu haben (zum Beispiel für Wohnungseinrichtung). Der Härteklau... mehr lesen...
Norm: FamLAG §46aJWG §40
Rechtssatz: Das Familienlastenausgleichsgesetz versteht - wie sich aus seinem klaren Wortlaut, insbesondere auch aus § 46a ergibt - unter "Person" nur eine natürliche Person, nicht aber auch eine Institution nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz, die Pflege und Erziehungsleistungen im Rahmen der Erziehungshilfe erbringt. Für eine direkte - wie auch indirekte - Inanspruchnahme der Familienbeihilfe durch den die volle Erziehung... mehr lesen...
Norm: JWG §40JWG §33RPflG §19
Rechtssatz: Die im Verfahren außer Streitsachen vom Pflegschaftsgericht zu treffende Entscheidung über einen Antrag gemäß § 40 JWG auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung ist immer Richtersache. Entscheidungstexte 21 R 507/96x Entscheidungstext LG Salzburg 04.12.1996 21 R 507/96x European Case La... mehr lesen...
Norm: EO §382aABGB §7JWG §34WrJWG §40
Rechtssatz: § 382a EO soll den minderjährigen Kindern, von denen in den meisten Fällen anzunehmen ist, dass sie vermögenslos und einkommenslos und daher auf den gesetzlichen Unterhalt zur Sicherung ihrer materiellen Existenz angewiesen sind, ein vereinfachtes Verfahren zur raschen Erledigung eines gewissen, an die Familienbeihilfe gekoppelten Mindestbetrages ermöglichen. Sinn des § 382a EO ist es demnach, ... mehr lesen...
Norm: EO §382aABGB §7JWG §34WrJWG §40
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung des § 382a EO auf den Fall, daß der Unterhaltsanspruch des Minderjährigen im Wege der Legalzession (§ 34 JWG) auf den Jugendwohlfahrtsträger überging, kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 522/96 Entscheidungstext OGH 17.04.1996 7 Ob 522/96 Europea... mehr lesen...
Norm: WrJWG §38WrJWG §39 Abs1WrJWG §40
Rechtssatz: Ist die bis zur Anzeige an den Dritten aufgeschobene Legalzession noch nicht rechtswirksam geworden, so besteht kein Grund, dem Jugendwohlfahrtsträger, der zunächst für die Kosten der vollen Erziehung aufkommt (§ 38 WrJWG), grundsätzlich das Recht abzusprechen, von der ihm in § 39 Abs 1 WrJWG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und von einem unterhaltspflichtigen Elternteil den Ersatz (... mehr lesen...
Norm: WrJWG §40
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Jugendwohlfahrtsträgers, von der Legalzession Gebrauch zu machen, besteht nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 525/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 5 Ob 525/93 Veröff: ÖA 1994,31 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063277 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs3 C4JWG §40
Rechtssatz: Eine Entscheidung im Sinne § 40 JWG 1989 hat den Anspruch des Jugendwohlfahrtsträgers auf Kostentragung oder Kostenersatz, aber nicht unmittelbar den diesem Anspruch zugrundeliegenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch zum Gegenstand. Die Ausnahmebestimmungen des § 14 Abs 3 AußStrG ist nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 1706/92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418JWG §33JWG §40WrJWG 1990 §39B-KJHG 2013 §30B-KJHG 2013 §43
Rechtssatz: Der Jugendwohlfahrtsträger, der den Ersatz der Kosten der vollen Erziehung durch die Unterhaltspflichtigen begehrt, kann sich nicht auf § 1418 ABGB berufen. Entscheidungstexte 4 Ob 505/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1992 4 Ob 505/92 Veröff: ÖA 1992,163 7... mehr lesen...
Norm: JWG §40WrJWG §38
Rechtssatz: Zur Anwendung der Übergangsbestimmungen im neuen JWG auf ein laufendes Verfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 667/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 1 Ob 667/55 Veröff: EvBl 1956/136 S 245 = RZ 1956,48 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0063242 Dokument... mehr lesen...