Norm: JWG §31
Rechtssatz: Kehrt eine Vierzehnjährige freiwillig wieder in den Verband der Familie zurück und gliedert sich reibungslos ein, kann dies zur Aufhebung der angeordneten vorläufigen Fürsorgeerziehung führen. Dies kann jedoch erst nach einer gewissen Mindestdauer des Verhaltens der Minderjährigen endgültig beurteilt werden. Durch die Aufschiebung des Vollzuges der vorläufigen Fürsorgeerziehung der Minderjährigen ist eine ausreichende ... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Wurde die vorläufige Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 1 JWG angeordnet, so ist diese nach den Ergebnissen des gleichzeitig einzuleitenden Verfahrens in die endgültige Fürsorgeerziehung umzuwandeln oder aufzuheben, ohne daß dafür - im Gegensatz zu § 31 Abs 2 JWG - eine Frist gesetzt wäre (vgl JBl 1963,213). Entscheidungstexte 5 Ob 37/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG 316 BII2lAußStrG §16 BII3aJWG §29JWG §31
Rechtssatz: Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur § 31 Abs 1 abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §9JWG §26JWG §31
Rechtssatz: Welche tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 26 JWG rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt; es vermag daher die Behauptung, daß diese Umstände im konkreten Fall zur Rechtfertigung einer derartigen Maßnahme nicht ausreichen, den Anfechtungsgrund "offenbarer Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG nicht herzustellen (ebenso EFSlg ... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der vorläufigen Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 6 Ob 188/64 Entscheidungstext OGH 24.06.1964 6 Ob 188/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0063044 Dokumentnummer JJR_19640624_OGH0002_0060OB00188_6400000_001 mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Die Anordnung von Vollzugsmaßnahmen durch das Gericht ist auch in der Form unzulässig, daß vom Gericht die Landesregierung bestimmt wird, in deren Fürsorgeerziehung der Minderjährige überwiesen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 348/63 Entscheidungstext OGH 10.01.1964 7 Ob 348/63 Veröff: SZ 37/5 = EvBl 1964/252 S 353 ... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31
Rechtssatz: In der Minderheit gebliebener Antrag des Berichterstatters, aus Anlaß der Erledigung eines Revisionsrekurses in einem Verfahren gemäß § 142 ABGB durch den OGH von Amts wegen vorläufige Fürsorgeerziehung anzuordnen. Entscheidungstexte 1 Ob 156/63 Entscheidungstext OGH 11.10.1963 1 Ob 156/63 European Ca... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2JWG §31
Rechtssatz: Der Ausspruch der Einweisung in vorläufige Fürsorgeerziehung gemäß § 31 Abs 1 JWG durch das Rekursgericht anstelle der vom Erstrichter gemäß § 31 Abs 2 JWG ausgesprochenen vorläufigen Fürsorgeerziehung stellt eine Abänderung des Erstbeschlusses dar. Entscheidungstexte 6 Ob 230/62 Entscheidungstext OGH 31.07.1962 6 Ob 230/62 Veröff: JBl 19... mehr lesen...
Norm: JWG §1JWG §31JGG 1961 §2JGG 1961 §27
Rechtssatz: Auch wenn der Vormundschaftsrichter - mit Rücksicht auf die Anhängigkeit eines Strafverfahrens seinerzeit nicht zur Anordnung einer Erziehungsmaßnahme im Sinn des § 2 JGG 1961 zuständig gewesen wäre, ist er gemäß § 27 Abs 2 2.Satz JGG 1961 zu ihrer Änderung oder Aufhebung berufen, wenn sein seinerzeitiger Beschluß einmal rechtskräftig geworden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31JWG §34
Rechtssatz: Trifft Gefahr im Verzug mit der Notwendigkeit zusammen, die Erfolgsaussicht einer Fürsorgeerziehung zu prüfen, so kann die vorläufige Fürsorgeerziehung aus beiden Gründen angeordnet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 92/59 Entscheidungstext OGH 25.03.1959 1 Ob 92/59 Veröff: JBl 1959,422 (mit Glosse von Beitner) ... mehr lesen...
Norm: JWG §29JWG §31JWG §34
Rechtssatz: § 34 Abs 1 JWG (Anhörung der Erziehungsberechtigten) ist nur bei Anordnung der endgültigen Fürsorgeerziehung zu beachten; er sagt aber nichts darüber, daß auch bei Anordnung einer vorläufigen Fürsorgeerziehung die Erziehungsberechtigten und der Minderjährige, der bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, zu hören sind. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Über die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen der Fürsorgeerziehung. Entscheidungstexte 2 Ob 564/57 Entscheidungstext OGH 11.12.1957 2 Ob 564/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0063172 Dokumentnummer JJR_19571211_OGH0002_0020OB00564_5700000_001 mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Die vorläufige Fürsorgeerziehung kann vom Gericht schon auf Grund ausreichender Erhebungsberichte des antragstellenden Jugendamtes angeordnet werden, ohne daß es eigener gerichtlicher Erhebungen bedürfte. Entscheidungstexte 3 Ob 3/57 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 3 Ob 3/57 1 Ob 635/86 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gJWG §31
Rechtssatz: Da es sich bei der vorläufigen Fürsorgeerziehung um eine Sofortmaßnahme nach Art einer einstweiligen Verfügung handelt, die keinen unnötigen Aufschub verträgt, kann auch die vorherige Einvernahme der Erziehungsberechtigten unterbleiben. Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Fürsorgeerziehung restlos verwirklicht sind, muß der Entscheidung über die endgültige Fürsorgeerziehung vorbehalte... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Vorläufige Fürsorgeerziehung eines dreizehnjährigen Mädchens wegen erheblicher Erziehungsschwierigkeiten. Entscheidungstexte 7 Ob 369/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 7 Ob 369/56 2 Ob 489/61 Entscheidungstext OGH 07.12.1961 2 Ob 489/61 Beisatz: Fünfzehnjähriges Mädchen (T1) ... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Verwahrlosung - sittliche Gefährdung (Rauchen, geschlechtliche Verfehlung, Familiendiebstähle). Entscheidungstexte 1 Ob 109/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 1 Ob 109/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0063164 Dokumentnummer JJR_19560229_OGH0002_0010... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Vorläufige Fürsorgeerziehung auch dann möglich, wenn die Erziehungsberechtigten Willens und in der Lage sind, selbst die Verwahrlosung des Kindes zu beseitigen (sexueller Mißbrauch eines minderjährigen Mädchens). Entscheidungstexte 1 Ob 954/54 Entscheidungstext OGH 22.12.1954 1 Ob 954/54 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Ein Grund zur Befürchtung, daß die bereits verwahrloste Minderjährige weiter verwahrlosen könnte, wenn sie nicht sofort aus der bisherigen Umgebung herausgenommen wird, genügt für die Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung der Minderjährigen. Entscheidungstexte 2 Ob 381/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 2 Ob 381/51 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: JWG §31
Rechtssatz: Die vorläufige Fürsorgeerziehung kann auch ohne vorherige Anhörung der Beteiligten verfügt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 105/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 105/53 1 Ob 335/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 1 Ob 335/54 European Case Law Ide... mehr lesen...